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Schulfach LER vorerst erlaubt

KARLSRUHE epd ■ Der seit sechs Jahren schwelende Verfassungsstreit um das Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) in Brandenburg ist beendet. Der Bundesverfassungsgericht hat gestern die Beschwerde von zwölf evangelischen Schülern und Eltern verworfen. Nachdem der brandenburgische Landtag das Schulgesetz zum 1. August verändert habe, sei der „ursprüngliche Angriffsgegenstand“ inzwischen verfallen, so die Richter. Die Reform stelle sicher, dass niemand gegen seinen Willen am LER-Unterricht teilnehmen muss und sich stattdessen am Religionsunterricht beteiligen kann. Ob aber diese Neuregelung verfassungswidrig sei, werde in einem neuen Verfahren überprüft, stellte der Senat klar.