piwik no script img

SchulabkommenGastschüler dürfen bleiben

Wer ins Umland zieht, darf die Schule in Hamburg beenden. Aber grenzüberschreitende Neuanmeldungen soll es nicht geben. Abkommen gilt für fünf Jahre.

Kann seine Landeskinder auch weiterhin in Hamburger Schulen gehen lassen: Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU, r.). Bild: dpa

Hamburg und Schleswig-Holstein haben ein neues Gastschulabkommen geschlossen. Nach monatelangem Streit über Ausgleichszahlungen für schleswig-holsteinische Schüler, die aus dem Speckgürtel nach Hamburg pendeln, haben sich der neue Hamburger Bildungssenator Dietrich Wersich und der schleswig-holsteinische Bildungsminister Ekkehard Klug geeinigt. Das Abkommen gilt zunächst für fünf Jahre. Hamburg bekommt 12,4 Millionen Euro für die Beschulung landesfremder Kinder. Dieser Beitrag soll sich jährlich um 200.000 Euro erhöhen.

"Es wird keine Abschulungen geben", sagt Wersich. Die mehr als 6.000 Altschüler dürften weiterhin in Hamburg lernen. Gleiches gelte auch für die rund 1.000 Hamburger Kinder die im schleswig-holsteinischem Umland zur Schule gehen. Wer in das jeweils andere Bundesland umzieht, kann weiter auf seiner Schule bleiben. Nur Privat-, Berufs- und Sonderschulen dürfen weiterhin neue Schüler aus dem Nachbarland annehmen. Ausnahme: Kinder aus Barsbüttel am östlichen Hamburger Stadtrand dürfen mangels Alternative weiterhin Hamburger Gymnasien anwählen. Dem Barsbütteler SPD-Landtagsabgeordneten Martin Habersaat ist das nicht genug: "Eine Öffnung der Grenzen, wie sie von den Menschen im Hamburger Rand gewünscht wird, scheint es nicht zu geben. Freie Schulwahl sieht anders aus!", kritisiert er den Länderkompromiss.

Der Schulaustausch

1.700 Schleswig-Holsteiner Schüler der 9. und 10. Klasse werden an Hamburger Privatschulen unterrichtet.

150 Sonderschüler übernimmt Hamburg künftig aus dem Speckgürtel.

Auf rund 750 bis 2.500 Euro pro Schüler belaufen sich je nach Schultyp die anfallenden Trägerkosten für Schleswig-Holsteins Kommunen .

16 Tage dauerte die Mahnwache, mit der betroffene Eltern auf ein neues Gastschulabkommen drängten.

Obwohl Kiel die ursprünglich geforderten 20,5 Millionen Euro nicht zahlt, spricht Wersich von einem tragfähigem Kompromiss: "Wir kriegen 50 Prozent mehr für die Beschulungen im Grunde genommen derselben Schüler." Gleichzeitig würde für alle Beteiligten Sicherheit geschaffen. Klug wies auch darauf hin, dass schleswig-holsteinische Kommunen künftig generell mitbezahlen müssen, wenn Kinder aus dem Ort in eine öffentliche Schule in Hamburg gehen. Bislang sei dies nur bei Privatschulen der Fall gewesen. Die Summen lägen je nach Schultyp zwischen rund 760 und 2.500 Euro pro Schüler und Jahr, sagte Klug.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

1 Kommentar

 / 
  • G
    gerd.

    Und immer hübsch Kleinstaaterei betreiben!

    Da haben sich die beiden Regierungen ja mal wieder ganz was schönes für ihre Untertanen ausgedacht.

    Also wird es wieder gefördert (oder gefordert?), dass man sich die freie Schulwahl mit Pseudo-Umzügen und -Ummeldungen ergaunern muss. Das kann echt nicht wahr sein.