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Schüsse zugegeben

■ 18. Mauerschützenprozeß eröffnet

Im 18. Mauerschützenprozeß vor dem Landgericht hat ein ehemaliger DDR-Grenzposten gestern zugegeben, gezielt auf einen Ostberliner Flüchtling geschossen zu haben, der in der Nacht vom 12. Oktober 1961 in den Westen entkommen wollte. Der des versuchten Totschlags beschuldigte Postenführer betonte, er habe weder töten noch schwer verletzen wollen, sondern auf die Beine gezielt. Der damals 20jährige Flüchtling erlitt durch den Treffer nahe der Wirbelsäule eine Querschnittslähmung und ist seither an den Rollstuhl gefesselt.

Ein Bekannter des Opfers überstand den nächtlichen Fluchtversuch in Treptow, Köllnische Heide, unverletzt. Nach Angaben des Postenführers sei dieser Mann nach Warnschüssen umgekehrt. Für den Angeklagten war damals unverständlich, daß Personen ihr Leben riskierten, um in eine andere Welt zu gelangen. Er sei wie ein „Automat“ erzogen worden, begründete der Sachse die frühere Einstellung. Kurz nach dem Mauerbau sei er als Transportpolizist aus Zwickau nach Berlin beordert worden. Der Prozeß wird am Freitag fortgesetzt. dpa