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„Schülerberge gegen Müllberge ist absurd“

■ Trotz Gerichtsanordnung: Zukunft der „UmlandschülerInnen“ weiter ungewiß

„Schülerberge gegen Müllberge aufzurechnen, ist absurd und deshalb begrüßen wir die einstweilige Anordnung des Oberverwaltungsgerichts“, kommentierte der schulpolitische Sprecher der GAL, Kurt Edler, die Gerichtsentscheidung, daß sechs SchülerInnen aus Niedersachsen vorläufig am Friedrich-Ebert-Gymnasium in Harburg lernen dürfen.

Und auch die CDU-Opposition frohlockt über die Schlappe für den Senat: „Ich freue mich für die betroffenen Kinder“, so die Bürgerschaftsabgeordnete Ingeborg Knipper. „Es kann doch nicht angehen, daß Hamburg dichtmacht. Es sind ja keine zigtausend Schüler, die da kommen.“

Die schulpolitische Stadtmauer, die der Hamburger Senat im Mai 1994 mit der schärferen Gastschulregelung um die Hansestadt errichtet hatte, könne nur durch Verhandlungen um Ausgleichszahlungen mit den angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein wieder eingerissen werden. Denn daß Hamburg nicht alle Kosten alleine tragen kann, steht auch für die CDU-Bildungspolitikerin fest.

Insgesamt waren 18 auswärtige SchülerInnen vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Drei scheiterten bereits daran, daß die gefragten Schulen voll sind und kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf einen Schulplatz besteht. Neun will die Schulbehörde zulassen, weil ihre Fälle ähnlich sind.

Doch noch ist alles vorläufig. Das Hauptverfahren wird sich voraussichtlich noch Jahre hinziehen. Was passiert, wenn die SchülerInnen mit ihrem Widerspruch letztlich doch scheitern sollten, ist noch offen. „Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Schüler dann einfach rausgeworfen werden“, sagt der Pressesprecher von Schulsenatorin Rosi Raab, Ulrich Vieluf. „Das wäre ja an den Kindern vorbeigehandelt.“

Damit sich künftige Schüler nicht einklagen müssen, wenn sie vom Bildungsangebot der Metropole profitieren wollen, hofft Vieluf auf erfolgreiche Verhandlungen mit den benachbarten Bundesländern bis zur nächsten Anmelderunde. Erste Tendenzen: Bei allgemeinbildenden Schulen werden SchülerInnen in Ausnahmefällen zugelassen, wenn zum Beispiel der Weg nach Hamburg der kürzeste ist, oder wenn es kein ausreichendes Bildungsangebot vor Ort gibt.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte zwar mit seinem Urteil, daß die SchülerInnen aus dem Umland keinen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in Hamburg haben; sind die Schulen voll, können die Bewerber abgelehnt werden. Aber beim Friedrich-Ebert-Gymnasium sah das Gericht die Kapazität noch nicht als erschöpft an. Dort ist die Richtzahl von 28 SchülerInnen pro Klasse, die als Bemessungsgrundlage für finanzielle Mittel für die Schulen gilt, noch unterschritten.

Im Gegensatz zur Schulbehörde will das Gericht von Fall zu Fall entscheiden. Danach müßte bei jeder Schule die Kapazitätsfrage im Einzelfall geklärt werden. Die Schulbehörde würde es vorziehen, die Aufnahmefähigkeit für die Schulart insgesamt – also für ganz Hamburg hochgerechnet – festzulegen. Patricia Faller

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