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Schon ein Verdacht kann den Job Kosten

Kassel (ap) - Schon der bloße Verdacht auf eine strafbare Handlung kann einen Arbeitnehmer seine Stelle kosten. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Kassel ist eine Kündigung bei Verdacht des Arbeitgebers auf eine strafbare Handlung oder eine sonstige schwere Verfehlung des Arbeitnehmers gerechtfertigt. Das Gericht bestätigte die Entlassung einer Krankenhausangestellten aus Niedersachsen. Die Frau soll das Datum auf einer Krankschreibung und auf einem Rezept gefälscht haben. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 456/88)

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