Schnellverfahren gegen Klimaaktivisten: Ineffektiv, aber plakativ
Die Spezialabteilungen für Verfahren gegen Klimakleber sind wieder aufgelöst. Zu Recht. Sie waren ohnehin nur hyperventilierende Symbolpolitik.
D a wollte man mal die Handlungsfähigkeit des Staates demonstrieren und den Öko-Haftis zeigen, was man in der Hauptstadt von ihnen hält – und schießt sich so ins eigene Knie. Das Vorhaben, mit neu geschaffenen Gerichtsabteilungen Klimaaktivist*innen im Schnellverfahren vor Gericht zu stellen, ist gescheitert. Die Maßnahme führte lediglich zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung für die Justiz und verschärfte den ohnehin bestehenden Personalmangel weiter.
Deshalb wurden die im Sommer vergangenen Jahres am Amtsgericht Tiergarten eingerichteten Spezialabteilungen zum Jahreswechsel wieder aufgelöst. Sie waren eingerichtet worden, um klebende Klimaaktivist*innen schneller – innerhalb von 24 Stunden – vor Gericht bringen zu können. So wollte man dafür sorgen, dass die festgenommenen Umweltkletten nicht nach wenigen Stunden wieder auf freiem Fuß sind und ihren Kleber an der nächsten Kreuzung verteilen.
Mit der Maßnahme sollte die Justiz entlastet werden. An Ineffizienz hätte sie jedoch kaum zu übertreffen sein können. Von den 197 Anträgen, die die Staatsanwaltschaft auf ein beschleunigtes Verfahren beim Gericht stellte, gingen nur 11 durch. 137 sind noch offen, 48 wurden abgelehnt. Der Grund dafür: die unklare Beweislage.
Dass es kein einfacher Sachverhalt ist, wenn sich Personen mit unterschiedlichen Motiven an unterschiedlichen Orten für eine unterschiedliche Dauer mit unterschiedlicher Intensität festkleben und damit unterschiedlich starke Verkehrseinschränkungen auslösen, hätte ja keiner wissen können.
Überraschung: Jeder Fall ist anders
Deshalb mühte man sich, Klimakleber*innen alle über einen Kamm zu scheren und vor Gericht so schnell abzufrühstücken wie Kaugummiklauer*innen. Nur war dann doch jeder Fall irgendwie anders. Also beschäftigte man sich immer gleich doppelt mit jedem Vergehen. Einmal, um sie für Schnellverfahren als ungeeignet einzustufen, dann, um sie im Anschluss zu regulären Verfahren in andere Verkehrsabteilungen zu überführen. Aus beabsichtigter Entlastungsmaßnahme wurde Beschäftigungsmaßnahme.
Dass der „Test“ kein besonders guter Einfall war, hat sich auch die Staatsanwaltschaft mittlerweile eingestanden. Aber nur weil eine Maßnahme sinnlos ist, muss sie ja noch lange nicht abgeschafft werden. Deshalb werden die Spezialabteilungen nun aufgelöst, Anträge auf Schnellverfahren hingegen weiterhin freudig gestellt. Einzige Änderung: Jetzt sind nicht mehr nur zwei Richter*innen damit beauftragt, die Vergehen für Schnellverfahren als ungeeignet einzustufen, sondern 67. Effizienz stellt man sich anders vor.
Aber darum scheint es führenden Politiker*innen – vor allem aus den Reihen der Union – nicht zu gehen. Vielmehr soll an den Klimaaktivist*innen ein Exempel statuiert werden. Da kann man sich auch mal in Dinge einmischen, bei denen man eigentlich nichts zu melden hat, und versuchen, die Gewaltenteilung entspannt in den Hintergrund rücken lassen.
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