: Schneller bauen bei weniger Naturschutz
■ Streit um besseren Mieterschutz
Bonn (AP/taz) – Nach kontroverser Debatte hat der Bundestag gestern in Bonn gegen die Stimmen der Opposition das sogenannte Wohnbaulandgesetz verabschiedet. Mit ihm sollen vor allem in den neuen Ländern, aber auch in Westdeutschland die Verfahren für den Bau neuer Wohnungen vereinfacht und beschleunigt werden. Zugleich beschloß das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP einen verstärkten Mieterschutz bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen.
Im einzelnen sehen die vom Bundesrat noch zu billigenden Gesetze vor, bei Bebauungsplänen in Ostdeutschland im Falle dringenden Wohnbedarfs das Genehmigungsverfahren auf einen Monat zu begrenzen. Normenkontrollklagen gegen Bebauungspläne sind nur binnen drei Monaten zulässig.
Für die alten Länder sind unter anderem folgende Neuregelungen ins Auge gefaßt:
–Der nachträgliche Dachgeschoßausbau und die Umnutzung ehemaliger Bauernhöfe zu Wohnzwecken werden erleichtert.
–Bei dringenden Bebauungsplänen sollen die Behörden nur noch einen Monat Zeit haben, um ihre Stellungnahme abzugeben.
–Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird künftig nicht mehr zweimal (im Bebauungsplan und im Baugenehmigungsverfahren) geprüft, sondern nur noch einmal im Bebauungsplanverfahren.
–Auch im Westen sollen Nachbarn nicht mehr durch einfachen Widerspruch ein Bauvorhaben zu Fall bringen können.
Bei Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung wird die Schutzfrist, binnen derer der Käufer das Objekt nicht selbst nutzen kann, auf sieben Jahre erweitert.
An den neuen Mieterschutzregelungen setzte die Hauptkritik der Opposition an. Der SPD-Abgeordnete Peter Conradi nannte das Gesetz „undurchdacht, verworren und unwirksam“. Er sagte, damit werde den zum Teil brutalen Methoden, Mieter aus umgewandelten Wohnungen hinauszugraulen, kein Riegel vorgeschoben.
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