Schleichwerbung bei „Wetten, dass...?“: ZDF weist Vorwurf zurück
Das ZDF und die Firma von Gottschalks Bruder dementieren Schleichwerbung bei „Wetten, dass..?“. Trotzdem schaltet sich der Fernsehrat ein.
MAINZ dpa | Das ZDF dementiert, Thomas Gottschalk ist persönlich verletzt und die Sponsoren sehen bei sich keine Fehler. Der Vorwurf der Schleichwerbung bei „Wetten, dass..?“ stößt auf teils heftige Empörung. Es gebe „keine Erkenntnisse“, dass es bei den Gewinnspielen Schleichwerbung gegeben habe, teilte das ZDF am Montag zu einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel mit. Nach einem Bericht von Spiegel Online soll sich dennoch der ZDF-Fernsehrat am 8. März mit den Vorgängen bei Deutschlands größter Fernsehshow befassen.
Lediglich in einer Ausgabe im November 2007 habe es eine „grenzwertige Preispräsentation“ gegeben, hieß es am Montag vom ZDF. Nach der Sendung habe der damalige Programmdirektor und heutige Intendant Thomas Bellut die Redaktion sowie Moderator Thomas Gottschalk auf die Gewinnspielregeln des Senders hingewiesen.
Entertainer Gottschalk meldete sich am Montag über seinen Anwalt zu Wort. Es treffe ihn schwer, dass der Spiegel den Eindruck erwecke, er habe aufgrund von Verträgen oder Gewinnstreben den verunglückten Samuel Koch bei der Auswahl des Autos für die Wette am 4. Dezember 2010 beeinflusst. Koch sprang in der Live-Show mit Spezialschuhen über fahrende Autos, stürzte und ist seitdem gelähmt.
Das Nachrichtenmagazin hatte berichtet, die von Christoph Gottschalk, dem Bruder des langjährigen ZDF-Showmasters Thomas Gottschalk, gegründete Firma Dolce Media biete seit Jahren die Möglichkeit, für Millionensummen verbotene Reklame in Deutschlands populärster Fernsehshow „Wetten, dass..?“ zu platzieren.
„Zu keinem Zeitpunkt Rechtsvorschriften verletzt“
Christoph Gottschalks Firma betonte: „Dolce Media hat zu keinem Zeitpunkt Rechtsvorschriften verletzt. Insbesondere ist die Durchführung von Gewinnspielen rechtlich abgesichert. Hierzu gehört auch, dass der Gewinngegenstand präsentiert werden darf.“ Dolce Media habe gegenüber dem ZDF zu keinem Zeitpunkt Vorgaben gemacht, die die redaktionelle Freiheit des ZDF berührten.
Allerdings erwähnte Dolce Media in der Mitteilung vom Montag auch: „Es ist richtig, dass Dolce Media für Unternehmen wie Daimler, Solarworld und Audi Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit teils erbracht hat, teils weiterhin erbringt.“ Christoph Gottschalk sei gegenwärtig auf einer Auslandsreise, sagte ein Sprecher. „Er kann sich erst nach seiner Rückkehr in die Aufklärung einschalten.“
Nach ZDF-Angaben beschaffte Dolce Media für die Sendung die Gewinnspielpreise. Außerdem habe das Unternehmen „Wetten, dass..?“ vermarktet, etwa mit einem eigenen Magazin.
Anschuldigungsgrundlage: Alter Vertrag
Grundlage für die Anschuldigungen des Spiegels ist laut ZDF ein alter Vertrag zwischen Dolce Media und dem Automobilkonzern Daimler aus dem Jahr 2003. Das ZDF selbst kenne von diesem nur einen Entwurf. Darin seien Passagen enthalten, die den Eindruck einer Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte erwecken könnten. 2004 habe der Sender seine Kooperationspraxis geändert.
Die Zusammenarbeit mit Dolce Media lief laut ZDF mit dem Ausscheiden Thomas Gottschalks aus. Der Sender vermarkte die „Wetten, dass..?“-Lizenzen seither über ein Tochterunternehmen. Gewinnspielpreise beschaffe Dolce Media allerdings vertragsgemäß noch bis zum Sommer 2013.
Der Anwalt von Gottschalk schrieb in einer Mitteilung: „Thomas Gottschalk war weder Vertragspartner der (...) erwähnten Verträge, noch war er an den Verhandlungen oder Abschlüssen beteiligt. Ihm persönlich ist daher in diesem Zusammenhang auch keinerlei Fehlverhalten vorzuwerfen, so dass es auch keinen Grund gibt, sich konkret hierzu zu äußern.“
Ein Audi-Sprecher sagte auf dpa-Anfrage: „Wir haben einen Kooperationsvertrag mit Dolce Media. Ein Aspekt dieses Kooperationsvertrages ist die Durchführung eines Gewinnspieles, bei dem Automobile als Hauptpreise in der Sendung „Wetten dass..?“ verlost werden. Wir hatten und haben aber keinen Einfluss auf die Art und Weise der Präsentation der Preise.“
Präzise Richtlinien für Produktplatzierung
Ein Daimler-Sprecher sagte zu dem Komplex: „Das war ein völlig normaler Sponsoringvertrag.“ Der strittige Fall liege einige Jahre zurück. Es gebe heute sehr präzise Richtlinien für Produktplatzierung. „Es war damals eine ganz andere Situation.“
Nun soll sich der ZDF-Fernsehrat mit den Vorgängen befassen: „Weil das Gebot der redaktionellen Unabhängigkeit und das Verbot der Schleichwerbung essenzielle Grundlagen der Programmarbeit des ZDF darstellen“, sagte dessen Vorsitzender, der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz, Spiegel Online. Dann werde das Gremium überlegen, welche Schlussfolgerungen zu ziehen seien.
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