: Schlappes Demonstrationsrecht Musterbescheid könnte Ordnungsbehörden helfen
In letzter Zeit neigen Politiker dieser Stadt vor allem aus dem linken Spektrum dazu, das Demonstrationsrecht in Verkennung der Sicherheitslage und in konservativer, ja reaktionärer Auslegung der Verfassung als ein Grund- und Freiheitsrecht darzustellen. Dem sollte durch eine zeitgemäße, den heutigen Verhältnissen angepaßte Auslegung der Bestimmungen des Versammlungsgesetzes entgegengewirkt werden, damit das Demonstrationsrecht klarer und anwendungsfreundlicher gestaltet werden kann. Wir schlagen daher den Ordnungs- und Polizeibehörden folgenden Musterbescheid vor, der es vermeiden hilft, Demonstrationen zu verbieten, also vor allem nach außen hin den Eindruck hervorzurufen, in diesem Lande würden Freiheitsrechte eingeschränkt. Der aber sicherstellt, daß diese Veranstaltungen für Polizei und Bürger zu erträglichen und kostensparenden Ereignissen werden.
Entwurf: Klaus Eschen
Notar und Richter am Landesverfassungsgericht Berlin
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen