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Schießerei

Das Hamburger Landgericht hat gestern gegen einen 20jährigen Auszubildenden wegen versuchten Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verhängt. Am Morgen des 16. Oktober 1994 war es vor dem „Club 88“ auf St. Pauli „wie in einem Western zum Show-down“ zwischen zwei rivalisierenden Gruppen von mutmaßlichen Kokainhändlern gekommen. Der Angeklagte habe, so das Gericht, einen Mann angeschossen. Der hatte daraufhin selbst seine Waffe gezogen. Im Laufe der Auseinandersetzung wurde der 32jährige Cousin des Angeklagten getötet, ein unbeteiligter Gast und ein weiterer Mann wurden schwer verletzt.

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