Scheidungsrecht wird reformiert: Rache bei der Trennung erschwert

Justizministerin Zypries plant Korrekturen am Scheidungsrecht. Der Zugewinnausgleich soll gerechter werden, Missbrauch will die SPD-Politikerin unterbinden.

Bei den meisten Paaren ist das Glück nicht unendlich: Das Scheidungsrecht kann dann für Ausgleich sorgen. Bild: dpa

BERLIN taz Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will "Ungerechtigkeiten" im Scheidungsrecht beseitigen. Diesen Mittwoch behandelt das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf der Ministerin, mit dem sie den Zugewinnausgleich reformieren will. "Da heute jede dritte Ehe geschieden wird, ist das Scheidungsrecht wichtig wie nie", sagte Zypries.

Wenn die Ehepartner nichts anderes vereinbart haben, wird im Fall der Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Fachleute schätzen, dass dies auf mehr als 95 Prozent der Scheidungen zutrifft. Dabei wird das Vermögen der Eheleute verglichen, das sie bei Beginn der Ehe und am Ende der Ehe besitzen. Laut Gesetz profitieren an dem so berechneten Zugewinn durch einen Ausgleich beide Eheleute je zur Hälfte. An diesem Prinzip will auch Zypries festhalten. "Es hat sich als fair und praxistauglich erwiesen."

In der Mehrzahl der Fälle nutzt der Zugewinnausgleich der Frau, weil diese in der Ehephase meist weniger erwirtschaftete als der Mann - sei es weil sie eine Hausfrauen-Ehe führte oder Teilzeit arbeitete. Das Gesetz geht davon aus, dass die ökonomischen Erfolge des Mannes ohne diese Arbeitsteilung nicht möglich gewesen wären. Meist muss der Mann deshalb Zugewinnausgleich bezahlen.

Diese seit rund 50 Jahren geltende Regelung will Zypries nun an zwei Punkten korrigieren. So soll berücksichtigt werden, wenn ein Partner mit Schulden in die Ehe startete und diese im Lauf der Ehe zurückzahlen konnte. Bisher wurde dieser ökonomische Vorteil im Zugewinnausgleich ignoriert. "Das empfand nicht nur ich als grob ungerecht", sagte Zypries, "es macht ja keinen Unterschied, ob ein Vermögen erwirtschaftet wird oder Schulden abgebaut werden."

Ein Beispiel: Der Mann hatte bei der Heirat 50.000 Euro Schulden und bei der Scheidung 20.000 Euro Vermögen. Die Frau war jeweils vermögenslos. Früher musste der Mann nur 10.000 Euro Ausgleich zahlen, künftig sind es aber 35.000 Euro (50.000 + 20.000 geteilt durch zwei).

Mit der zweiten Korrektur sollen Missbrauchsmöglichkeiten blockiert werden. Bisher konnte nämlich der reichere Ehepartner zwischen Scheidungsantrag und rechtskräftiger Scheidung sein Vermögen im Spielcasino oder auf Reisen verschleudern und so verhindern, dass er dem Expartner einen Ausgleich zahlen muss. Künftig ist eine solche Vermögensmanipulation nicht mehr möglich. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichs soll es ausschließlich auf das Datum des Scheidungsantrags ankommen.

Wenn im Bundestag alles glatt geht, soll diese Reform nach Vorstellungen der Justizministerin am 1. 9. 2009 in Kraft treten.

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