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Scharping darf nicht versetzen

KOBLENZ ap ■ Verteidigungsminister Rudolf Scharping ist mit dem Versuch gescheitert, den Chef des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), Detlev Petry, gegen dessen Willen zu versetzen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz räumte Petry in einem nicht anfechtbaren Beschluss vorläufigen Rechtsschutz ein. Die Versetzung sei aller Voraussicht nach rechtswidrig. Scharping hatte Petry zum Leiter der Rechtsabteilung im Verteidigungsressort machen wollen. In dieser Position wäre Petry nicht mehr normaler Laufbahnbeamter gewesen, sondern politischer Beamter geworden. Politische Beamte können vom Dienstherrn jederzeit in den Ruhestand versetzt werden.