: Scharping darf nicht versetzen
KOBLENZ ap ■ Verteidigungsminister Rudolf Scharping ist mit dem Versuch gescheitert, den Chef des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB), Detlev Petry, gegen dessen Willen zu versetzen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz räumte Petry in einem nicht anfechtbaren Beschluss vorläufigen Rechtsschutz ein. Die Versetzung sei aller Voraussicht nach rechtswidrig. Scharping hatte Petry zum Leiter der Rechtsabteilung im Verteidigungsressort machen wollen. In dieser Position wäre Petry nicht mehr normaler Laufbahnbeamter gewesen, sondern politischer Beamter geworden. Politische Beamte können vom Dienstherrn jederzeit in den Ruhestand versetzt werden.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen