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Schadstoffe in GefängniszellenBleistaub belastet Bauarbeiten

In der JVA Tegel wurden giftige Baustoffe entdeckt. Gefangene und Angestellte fürchten langfristige Gesundheitsschäden.

Auch bei kleinen Sanierungsarbeiten in der Justizvollzuganstalt Tegel müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen eingehalten werden – weil in dem Gebäude aus der Kaiserzeit gesundheitsschädliches Blei verbaut wurde. Das bestätigte die Justizverwaltung auf taz-Anfrage. Gefangene und Angestellte berichten hingegen von gegenteiligen Situationen.

Der schlechte Zustand der JVA Tegel ist kein Geheimnis: Bereits im Dezember 2018 stellte die Berliner Immobiliengesellschaft GmbH (BIM) in einem Schadstoffgutachten hohe Bleigehalte in der Teilanstalt 2 fest, auch in bewohnten Räumen. Der Bau eines neuen Gefängnisses ist seitens des rot-rot-grünen Senats aber nicht vorgesehen – also müssen Sanierungsarbeiten bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Das fällt wiederum in den Aufgabenbereich der BIM, einer Tochterfirma des Landes Berlin, die als Eigentümerin und Vermieterin unter anderem der JVA Tegel auftritt.

In dieser Funktion gab die BIM auch das Schadstoffgutachten in Auftrag. Das Resultat: In Zellen, Fluren und Kellerräumen wurde Bleifarbe festgestellt. Insgesamt 14 Stellen wurden positiv geprüft, in einem anschließenden zweiten Gutachten aus dem ersten Halbjahr 2019 waren es lediglich zwei. Es sei Zielvorgabe der Justizverwaltung, „mögliche Schadstoffe aus der Vergangenheit zu erkennen und diese hinsichtlich negativer Folgen und Risiken fachlich sachgerecht einzuordnen“, erklärt ein Sprecher gegenüber der taz.

Deutlich erhöhter Bleiwert

Im Gefängnisalltag fürchten Personen, die den Stoffen dauerhaft ausgesetzt sind, jedoch langfristige Gesundheitsschäden. Denn in Wand-, Fußboden- und Türfarbe wurden Bleigehalte mit einer Konzentration von bis zu 7.800 Milligramm pro Kilogramm gemessen – laut Umweltbundesamt ein deutlich erhöhter Wert.

Die BIM bemüht sich indes um Beschwichtigung: „Es besteht keine Gefährdung hinsichtlich freiwerdender bleihaltiger Stäube. Bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beachten.“ Eine Einschätzung, die das Umweltbundesamt teilt.

Die Justizverwaltung betont ergänzend, dass man denjenigen, „die durch operative Tätigkeiten möglicherweise in direkten Kontakt mit den Schadstoffen gekommen“ sind, arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten habe. Auf Nachfrage räumt der Sprecher von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) ein, dass noch niemand untersucht wurde und Gefangene davon ausgeschlossen seien. Über die Schadstoffe in ihren Zellen seien sie erst acht Monate nach dem Gutachten per Aushang informiert worden. Darin heißt es: „Sollte es erforderlich sein weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, werden wir Sie darüber informieren.“

Das Gefangenenmagazin Lichtblick, das im Juli zuerst über die Bleibelastungen berichtete, kritisiert die Informationspolitik und behauptet, dass entgegen der Schilderungen der Justizverwaltung in der Teilanstalt 2 weiterhin Baumaßnahmen durchgeführt würden, die nicht den Schutzbestimmungen entsprächen. Das berichtet auch ein Gefangener der taz: „Auch in den bewohnten Zellen wird an den Wänden gebohrt und geschliffen. Das kontrolliert hier keiner. Es kann ja auch nicht die Aufgabe des Allgemeinen Vollzugsdienstes sein, hier die Bauarbeiten zu beaufsichtigen.“ Die Beobachtungen wurden zudem von einer Person, die in der JVA tätig ist, unterstützt.

So steht Aussage gegen Aussage. Eine transparente Informationspolitik und konsequenter Gesundheitsschutz könnten die Situation – insbesondere die der Betroffenen – in der baufälligen JVA Tegel entspannen.

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