Schadensersatz für Luftangriff nahe Kundus: 33.000 statt 5.000 Dollar
Anwalt Popal will Rechtsgeschichte schreiben: Er reicht wegen des Bombardements von 2009 Zivilklage gegen die Bundeswehr ein. Er will mehr Geld für die Opfer.
BERLIN taz | Fast genau zwei Jahre nach dem Luftangriff von Kundus will ein Team von Juristen um den deutsch-afghanischen Rechtsanwalt Karim Popal Klage auf Entschädigung der zivilen Opfer einreichen. Popal verlangt für die Hinterbliebenen der etwa einhundert Menschen, die am 4. September 2009 bei dem Bombenabwurf am Fluss Kundus starben, 33.000 Dollar pro Getötetem. Er vertritt mehrere Dutzend Opferfamilien.
Kommende Woche will Popal mit einer Zivilklage vors Landgericht Bonn ziehen. Das Gericht soll entscheiden, ob der deutsche Oberst Georg Klein und die Bundeswehr wegen Amtspflichtverletzung haftbar gemacht werden können. Klein habe sich in der Nacht, als er den Bombenabwurf befahl, nicht an Nato-Regeln, außerdem nicht ans humanitäre Völkerrecht gehalten.
Popal hatte bereits vor einem Jahr eine entsprechende Klage angekündigt. Um die Klagekosten - nicht etwa die Anwaltskosten, wie er betonte - bezahlen zu können, hat die Juristenvereinigung European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) jedoch zunächst Geld gesammelt. Am Donnerstag wehrte Popal sich vor der Presse vehement gegen Unterstellungen seitens der Bundesregierung, er sei unseriös und habe noch nicht einmal ein ordentliches Mandat.
Bundeswehr zahlte auch früher mehr
Popal hielt Akten mit violetten Fingerabdrücken und Einverständniserklärungen auf Farsi hoch. Er erklärte, die Opferfamilien vertrauten ihm: "Sie glauben mir, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist." Doch hätten die von Deutschland an 86 Familien bezahlten 5.000 Dollar mehrere Witwen nicht erreicht. Mit diesen habe er persönlich in Kundus gesprochen. Auch seien in anderen Fällen - als etwa 2008 die Bundeswehr eine Familie in einem Auto erschoss, 33.000 Dollar gezahlt worden.
Der Linken-Abgeordnete Wolfgang Gehrcke betonte, die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zu Kundus seien "außerordentlich dünn". Er erhoffe sich von einem Zivilverfahren, "dass mehr Fakten auf den Tisch kommen". Die Linksfraktion kritisiert in ihrem Ausschussbericht, dass eine juristische Klärung des Luftangriffs bislang unterblieben ist.
Otto Jäckel von der links-kritischen Juristenorganisation Ialana gab zu, dass Zivilklagen auf Entschädigung durch einen anderen Staat in oder nach einem Krieg bislang nie erfolgreich waren. "Aber die Rechtsgeschichte muss weitergeschrieben werden", sagte er.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links
Emotionen und politische Realität
Raus aus dem postfaktischen Regieren!
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?