: Schadenersatz für Geschiedenen
KARLSRUHE afp ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern einem geschiedenen Mann Schadenersatz zugesprochen, weil seine Exfrau ihm den Umgang mit der gemeinsamen Tochter erschwert hatte. Der BGH hob damit ein gegenteiliges Urteil des OLG Frankfurt am Main auf. Das Familiengericht hatte der im Odenwald lebenden Mutter das Sorgerecht zugesprochen und dem Vater das Umgangsrecht an bestimmten Terminen eingeräumt. Weil der Mann zwischenzeitlich in Berlin lebte, sollte die Mutter das Kind zum Frankfurter Flughafen bringen, von wo aus es auf Kosten des Vaters und betreut vom „Rotkäppchen-Service“ für allein reisende Kinder nach Berlin fliegen sollte. Die Mutter kam dieser Anordnung allerdings nicht nach. Der Vater forderte von seiner Exfrau die Erstattung der Fahrtkosten, da er das Kind mit dem Auto abholen musste. Er hatte zunächst vom Amtsgericht Recht bekommen; dessen Urteil war dann aber vom OLG Frankfurt aufgehoben worden. Der BGH wies nun den Fall für eine neue Entscheidung an das OLG zurück.
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