Saudische Polizei greift ein: Fahrende Frauen festgenommen

In Saudi-Arabien wird der Umgang mit den Autofahrerinnen härter, es gibt erste Verhaftungen. Möglicherweise hat die Religionspolizei dabei ihre Kompetenzen deutlich überschritten.

Es bleibt nicht mehr bei Zetteln unter der Windschutzscheibe: Einige Autofahrerinnen in Saudi-Arabien sind mittlerweile von Sicherheitskräften verhaftet worden. Bild: reuters

BERLIN taz | Erstmals seit dem Aktionstag am 17. Februar sind Dienstagnacht fünf Autofahrerinnen festgegommen worden, wie saudische Medien berichten. In einem Fall, über den zuerst der Journalist Jamal Banoon auf Facebook berichtet hatte, waren vier junge Frauen in der Hafenstadt Jiddah unterwegs, als sie von Religionspolizisten festgenommen wurden. Möglicherweise haben diese dabei ihre Kompetenzen überschritten. Denn einem königlichen Dekret zufolge müssen die Religionspolisten im Fall einer Festnahme die reguläre Polizei hinzuzuziehen.

Letztere kassierte in Jiddah eine weitere Frau ein, deren Auto von vier Polizeiwagen umstellt und konfisziert wurde, wie die saudische Nachrichtenseite Sabo meldete. Es war zunächst nicht klar, ob die Frauen sich noch in Haft befinden oder wo sie festgehalten werden.

"Während der Status dieser Frauen noch nicht klar ist, eins ist es doch: die saudische Polizei hat sich entschieden, einige Wochen mit der Razzia zu warten, in der Hoffnung, dass die internationale Aufmerksamkeit hinsichtlich des Fahrverbots für Frauen nachlässt", teilte die Gruppe "Saudi Women for Driving" auf der Seite Change.org mit. "Wenn die saudische Polizei denkt, dass die Festnahme von Frauen das beenden wird, was bereits die größte Frauenrechstbewegung in der saudischen Geschichte geworden ist, irrt sie gründlich."

Die jüngste Protestkampagne hatte mit der Verhaftung einer Autofahrerin Ende Mai begonnen. Nachdem sie ein Video ins Internet gestellt hatte, wurde sie festgenommen, ist aber inzwischen wieder frei. In Saudi-Arabien ist Frauen das Aufofahren nicht gesetzlich verboten, es gibt seit Beginn der Bewegung 1990 jedoch eine entsprechende Fatwa. Zuvor handelte es sich um eine Art Gewohnheitsrecht in dem erzkonservativen Staat. BS

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