Sanktionen gegen Kongo: Strafen, wo es die Elite trifft

EU und USA mobilisieren für das nahende Ende von Präsident Kabilas Amtszeit: Reiseverbote und Kontensperrungen für Regimeträger.

Nach der Schlacht: Polizei auf von Demonstranten geräumter Straße in Kinshasa, 19. September. Foto: reuters

BRÜSSEL taz | Es ist ein Warnsignal für Kongos Präsident Joseph Kabila, das die EU-Außenminister am Montag abgegeben haben, eine Woche vor dem verfassungsmäßigen Ende seiner Amtszeit am 19. Dezember, die er über diesen Tag hinaus verlängern will. Visaverbote und Einfrieren aller Güter und Bankkonten gelten ab sofort für sieben Leiter der Sicherheitskräfte und Geheimdienste: die Kommandeure der Präsidialgarde, General Ilunga Kampete; der Militärregion, die Kongos Hauptstadt umfasst, General Gabriel Amisi („Tango Four“); der Interventionsbrigade der Antiaufstandspolizei, Ferdinand Ilunga; und Kinshasas Polizeichef Célestin Kanyama, im Volksmund „Todesgeist“.

Dazu kommen die Chefs des Militärgeheimdienstes DEMIAP, Delphin Kahimbi, und der Inlandsabteilung des Geheimdienstes ANR, Roger Kibelisa. Und schließlich John Numbi, einer der ältesten Vertrauten des Staatschefs Kabila, der sein Amt als Polizeichef im Jahr 2010 verlor, nachdem der bekannte Menschenrechtsaktivist Floribert Chebeya einen Termin mit ihm nicht überlebte.

Numbi, Amisi und Kanyama stehen bereits seit September auf der entsprechenden US-Sanktionsliste. Am 19. und 20. September waren Demonstrationen in Kinshasa für Wahlen im Kongo vor Ablauf von Kabilas Amtszeit blutig niedergeschlagen worden; über 50 Menschen starben. Die mutmaßlichen Verantwortlichen dafür stehen jetzt im internationalen Kreuzfeuer.

Direkt im Anschluss an den EU-Beschluss vom Montag erhöhte Washington den Druck: Auf die Sanktionsliste kamen auch Innenminister Evariste Boshab sowie der Chef des Geheimdienstes ANR, Kalev Mutond – zwei Schlüsselfiguren in Kabilas Machtapparat.

Die Regierung in Kinshasa reagierte sofort. Die Sanktionen seien „illegal“ und Ausdruck eines „imperialen Rechts am Gegenpol zum Völkerrecht“, sagte Regierungssprecher Lambert Mende. Kabilas Sprecher Jean-Pierre Kambila sprach von Erpressung, die wirkungslos bleiben werde.

Zur Disposition stehen auch EU-Hilfsgelder in Höhe von 620 Millionen Euro

Jeder zittert um seine Zukunft

Ob das stimmt, wird sich noch zeigen. Die US-Sanktionen bedeuten nicht nur Kontensperrungen, sondern auch ein Verbot, Bankgeschäfte in US-Dollar abzuwickeln, was begüterte Kongolesen empfindlich trifft. Innenminister Boshab kann nicht mehr zu seinen Kindern reisen, die in den USA studieren; Geheimdienstchef Kahimbi besuchte bisher oft Frankreich. Und da die Sanktionslisten erweiterbar sind, kann jeder im Umfeld Kabilas nun um seine Zukunft zittern – und zwar auch die im eigenen Land.

Denn in ihrem Beschluss rufen die EU-Außenminister Kongos Regierung dazu auf, mit unabhängigen Ermittlungen für mögliche Prozesse gegen Gewaltakteure zu kooperieren. Selbst wenn die jetzige Regierung das nicht tut – ein neues Kabinett könnte das tun, und ein neues Kabinett unter Einschluss bisheriger Oppositioneller ist möglicherweise der Preis, den Kabila für seinen Verbleib im Amt zahlen muss.

Eine neue Regierung nach dem 19. Dezember „muss ihre Legitimität auf einen klar und inklusiv definierten politischen Rahmen gründen“, warnen die EU-Minister. Sonst sei die Zusammenarbeit mit dem Kongo in Gefahr – 620 Millionen Euro EU-Gelder im Zeitraum 2014 bis 2020.

Alles hängt nun davon ab, ob die in letzter Minute begonnenen Gespräche unter Ägide der katholischen Kirche in Kinshasa etwas bringen. Ziel ist eine Übergangsperiode nach dem 19. Dezember bis zu Neuwahlen. Strittig ist, wer diesen Übergang führt – die politische Opposition würde sich eventuell mit dem Posten des Premierministers unter Kabila begnügen.

Aber radikale Regimegegner sagen, dass laut Verfassung ab 19. Dezember in Ermangelung eines gewählten Präsidenten der Präsident des Senats, Leon Kengo, die Staatsgeschäfte führen muss. Viel wird davon abhängen, ob für die Politiker der Buchstabe oder der Geist der Verfassung Vorrang hat.

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