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Sachsen führt Wasserpfennig ein

Dresden (ap) — Als erstes deutsches Bundesland will Sachsen den im Westen umstrittenen „Wasserpfennig“ als Pflichtabgabe für alle Entnahmezwecke natürlicher Wasserressourcen einführen. Der sächsische Umweltminister Arnold Vaatz sagte gestern in Dresden, er rechne mit Widerständen der Industrie. Die im Freistaat jährlich zur Verfügung stehende Wassermenge betrage mit 800 Kubikmetern pro Kopf nur ein Viertel des Bundesdurchschnitts. Mit der Abgabe wolle Sachsen den Umgang mit den äußerst knappen Vorräten regulieren.

Der „Wasserpfennig“ ist im künftigen Landeswassergesetz vorgesehen, das in dieser Woche vom Kabinett im Entwurf bestätigt wurde. Für die öffentliche Wasserversorgung sollen danach Trinkwasserversorger drei Pfennige pro Kubikmeter an das Land zahlen, gleich ob das Wasser aus Flüssen und Seen oder aus dem Grundwasser entnommen wird. Beim übrigen Verbrauch würden für Entnahmen aus Grundwasser höhere Abgaben als bei Entnahmen aus dem Oberflächenwasser erhoben, da die Wasservorräte zu 60 Prozent aus Flüssen und Seen und nur zu 40 Prozent aus unterirdischen Ressourcen bestünden, sagte Vaatz.

Duch die Einführung des Wasserpfennigs werden jährliche Einnahmen zwischen 40 und 50 Millionen Mark erwartet. Das Geld soll vor allem Ertragsverluste von Landwirtschaftsbetrieben ausgleichen, die in Wasserschutzgebieten liegen.

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