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SPDler zum Hasskriminalitäts-Gesetz„Es geht nicht um Gesinnung“

Bei rassistischer Gewalt zeigt die Justiz Schwächen, sagt Burkhard Lischka. Die Gesetzesreform von Justizminister Maas befürwortet er.

Jurist in seinem Metier: Burkhard Lischka. Bild: dpa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Lischka, die Große Koalition plant härtere Strafen für rassistische Gewalttäter. Bekommen wir nun ein Gesinnungsstrafrecht, wie die Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet?

Burkhard Lischka: Natürlich nicht. Es geht hier um rassistische Beweggründe für eine konkrete Tat, nicht um die rassistische Gesinnung an sich. Wenn ein Rechtsradikaler einen Flüchtling verprügelt, muss sein rassistisches Motiv bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Bei einem Autodiebstahl ist es in der Regel egal, ob der Täter ein Rassist ist.

Warum ist rassistische Gewalt denn schlimmer als sinnlose Gewalt?

Gewalt ist immer schlimm. Aber bei rassistischen Gewalttaten wird das Opfer nicht als Individuum angegriffen, sondern als austauschbarer Vertreter einer Gruppe, die der Täter hasst und abwertet. Die Folgen spürt deshalb nicht nur das unmittelbare Opfer. Auch alle anderen Mitglieder dieser Gruppe, zum Beispiel Menschen mit dunkler Hautfarbe, werden verunsichert, weil es auch sie hätte treffen können.

Sind Strafverschärfungen für Rassisten neu oder wird hier nur das bestehende Strafrecht deutlicher beschrieben, wie Bundesjustizminister Heiko Maas meint?

Eigentlich sieht das Strafrecht heute schon vor, dass die Ziele und Beweggründe einer Tat bei der Strafhöhe berücksichtigt werden. Aber das funktioniert bei rassistischer Gewalt bisher nicht richtig. Deshalb schreiben wir es jetzt ausdrücklich ins Gesetz.

Sie glauben also, dass es künftig tatsächlich höhere Strafen für rassistische Gewalttäter gibt als heute?

Ja, aber höhere Strafen sind sekundär. Viel wichtiger ist, dass überhaupt genau hingeschaut wird und solche Hintergründe einer Tat ermittelt werden. Zu häufig heißt es bisher, wenn ein stadtbekannter Nazi einen Flüchtling niederschlägt: „Das war eine Schlägerei zwischen jungen Erwachsenen unter Alkoholeinfluss“. Derartige Erfahrungen verschlimmern ja die eigentliche Wirkung der Tat.

Im Interview: Burkhard Lischka

49 Jahre, ist rechtspolitischer Sprecher der SPD. Von 2006 bis 2009 war er Justizstaatssekretär in Sachsen-Anhalt, seit 2009 sitzt er im Bundestag.

Sie sind mit der deutschen Justiz also unzufrieden?

Die Defizite kann keiner leugnen. Immer wieder berichten Beratungsstellen, dass Opfer rassistischer Gewalt sich alleingelassen fühlen. Dass sich die Polizei für den rassistischen Hintergrund einer Tat nicht interessiert oder ihn sogar bewusst ausblendet. Dass Staatsanwaltschaften die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit einstellen. Und wenn es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dass der Rassismus dann dort und im Urteil keine Rolle spielt.

Müssen Täter mit rassistischen Ansichten künftig beweisen, dass ihre Gesinnung mit einer Tat nichts zu tun hatte?

Nein, es findet keine Umkehr der Beweislast statt. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Rassisten. Aber ich will, dass die Tathintergründe überhaupt ermittelt werden – mit welchem Ergebnis auch immer.

Warum soll eine Regelung der Strafzumessung dazu führen, dass künftig besser ermittelt wird?

Wenn die Polizei weiß, dass die Hintergründe der Tat am Ende für das Strafgericht wichtig sind, wird sie gleich gründlicher ermitteln und entsprechende Beweise sichern. Aber das kann nur ein Baustein einer umfassenden Strategie sein. Die Polizei muss auch besser aus- und fortgebildet werden. Die Ermittlungen sollten von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften geleitet werden.

Wir sprachen jetzt immer von rassistischer Gewalt. Die geplante Reform hat aber auch noch andere Opfergruppen im Blick …

Der Oberbegriff ist die Menschenverachtung. Das kann Rassismus sein, aber auch Hass auf Homosexuelle, Obdachlose, Behinderte oder Punks.

Was ist, wenn jemand Rechtsradikale verprügelt, weil er Nazis hasst?

Mir ist nicht bekannt, dass die Antifa gezielt Nazis verprügelt. Jedenfalls zielt das Gesetz nicht auf solche Fälle der Gegenwehr.

Sie engagieren sich schon seit Jahren für ein derartiges Gesetz. Jetzt steht das Projekt im Koalitionsvertrag und der Justizminister legt einen Gesetzentwurf vor. Brachte das Erschrecken über den NSU-Terror die Wende?

Es hat sicher vielen die Augen geöffnet, wie hier jahrelang im Umfeld der Opfer ermittelt wurde statt in der rechten Szene.

Früher gab es aus einzelnen Bundesländern noch härtere Forderungen. Für Gewalttaten aus rassistischem Hass sollte die Mindeststrafe ein Jahr betragen – ohne Bewährung. War das politisch nicht durchsetzbar oder gar nicht wirklich erwünscht?

Ich halte wenig davon, Menschen möglichst lange ins Gefängnis zu stecken. Meist verstärkt dies nur die schädlichen Neigungen. Statt einseitig auf abschreckende Strafen zu setzen, müssen wir an der Resozialisierung der Täter arbeiten. Das nützt allen.

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26 Kommentare

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  • Opfer 1. Klasse und Opfer 2. Klasse. Wem der Täter gegen den Kopf tritt, weil er gerade so schlecht drauf ist und man ihm sein Handy nicht geben wollte, wird den Täter sehr schnell wieder in der U-Bahn treffen können. Es war ja keine "Hasskriminalität". Wohl eine Tat aus Menschenliebe?

  • Was Herr Lischka hier fordert resultiert in einer Justiz die nach Rasse Urteilt.

    Ob jemand ein "Rechtsradikaler" oder ein "Rassist" ist oder nicht hängt ja nicht nur von der Gesinnung

    ab sondern von der Abstammung. Bisher hat es noch keinen Fall gegeben in dem die Presse oder die Justiz bei einem Mord an Deutschen

    durch NichtDeutsche von "Rechtsradikal" oder von "Rassismus" geredet hat.

    Auch dann nicht wenn der Täter kurz vor seiner Tat explizit ankündigt das er vor hat einen Deutschen zu töten.

    Gesinnungsjustiz wäre ja schon schlimm Genug. Tatsächlich ist es aber eine Rassenjustiz in der "Rassist" und "Rechtsradikal"

    Deckwörter für die Deutsche Abstammung eines Menschens sind.

    • @HeinzKiesel:

      Wo bitte soll Herr Lischka derartiges gefordert haben? Im obigen Interview kann ich nichts dergleichen finden. Das Saugen Sie sich doch aus den Fingern, oder?

       

      Rassismus und extrem rechtes Denken sind in der Tat überall auf der Welt verbreitet und nicht auf bestimmte Staatsangehörigkeiten beschränkt. Aber wann und wo bitte hat denn nachweislich in Deutschland ein "Täter kurz vor seiner Tat explizit ankündigt das er vor hat einen Deutschen zu töten"?

      • @Der Sizilianer:

        Herr Lischka fordert eine härtere Bestrafung von "rassistischen" Gewalttätern.

        Die Presse und die Politiker in Deutschland reden aber nur von "Rassisten" wenn

        sie damit Deutsche oder andere Menschen europäischer Abstammung meinen.

        Damit ist es ein Rassengesetz unter dem Vorwand des "Rassismus".

         

        Ich bezog mich z.b. auf den "Müncher Ubahnschläger".

        Der hat kurz bevor er seinem bewusstlosen Oper gegen den Schädel getreten hat nochmal einen

        Freund angerufen um ihm mitzuteilen das er jetzt Zeuge davon werden kann wie er einen Deutschen tötet.

        Besser kann man die Motivation ja nicht dokumentieren.

        Trotzdem haben Politik, Medien und Justiz hier nicht einmal das Wort "Rassismus" in den Mund genommen.

         

        Überhaupt nehmen sie das Wort nur in den Mund wenn sie Deutsche oder andere Europäischstämmige meinen.

        Warum sollte sich das jetzt ändern?

        Wenn Herr Lischka mit "Rassisten" nicht wie bisher Deutsche meint dann muss er das deutlich machen.

        • @HeinzKiesel:

          Die beiden Schläger aus München haben wahrscheinlich u. a. aus einer rassistischen Motivation heraus gehandelt. Zu diesem vermeintlichen „Telefonat“ habe ich jedoch bislang keine seriöse Quelle gefunden. Sie werden da sicherlich weiterhelfen können?

           

          Ansonsten ist dieser Fall in meinen Augen übrigens ein sehr passendes Beispiel dafür, dass sich die „Gesinnung“ der beiden Täter hier strafverschärfend ausgewirkt haben dürfte … was meiner Ansicht nach bei einem solchen Fall von wahrscheinlicher Hasskriminalität auch völlig in Ordnung geht.

           

          Hier übrigens ein anderer Fall aus Berlin – und ein Gegenbeispiel zu Ihrer These, Politik, Medien und Justiz würden bei solchen Gewalttaten nie von Rassismus reden:

           

          http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/ueberfall-lichtenberg-deutschenfeindlichkeit-und-habgier-als-motive/4355898.html

           

          Wenn Herr Lischka in diesem Interview also nicht explizit auf rassistisch motivierte massive Gewalttaten gegen Mitglieder der autochthonen Bevölkerung eingeht, könnte dies z. B. daran liegen, dass dieses Phänomen quantitativ wohl nicht das zentrale Problem im Bereich der Hasskriminalität darstellt. Ihre Behauptung, Herr Lischka würde hier Forderungen aufstellen, die in Konsequenz zu einer Justiz führen, die nach „Rasse“ urteilt, beruht jedenfalls offensichtlich allein auf puren Unterstellungen.

  • Ich denke, dass eine solche Gesetzesreform sehr sinnvoll sein kann - zwingt sie doch die Strafverfolgungsbehörden, sich schon in der Ausbildung ihres Nachwuchses intensiver als bisher mit Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinanderzusetzen. Das halte ich schon lange für dringend notwendig. Das eklatante Versagen der Strafverfolgungsbehörden in der Angelegenheit NSU hat der Gesellschaft die schon lange vorhandenen diesbezüglichen Defizite unübersehbar und eindringlich vor Augen geführt.

     

    http://www.zeit.de/2012/42/Interview-Yozgat-Opfer-NSU

    • @Der Sizilianer:

      Man reformiert nicht das Strafrecht um die Vollstreckungsbehörden dazu zu bewegen ihre Ausbildung zu verbessern - etwas wozu sie wahrscheinlich eh nicht die Mittel noch die Zeit haben.

       

      Wir haben ein Vollzugs und Strafvollstreckungsdefizit, kein Normendefizit.

       

      Maas selbst sagt ja dass die Gerichte Motive und Beweggründe schon heute angemessen beachten, es fehlt also schon an der Notwendigkeit für diese Reform.

       

      Sinnvoll und zielführend wäre es die Staatsanwaltschaft endlich weisungsunabhängig zu stellen um so die Gewaltenteilung wiederherzustellen.

      Dann müssen auch diese keine Rücksicht mehr auf lokale und Länderimageprobleme nehmen, die entstehen können weil sie ihre Arbeit machen.

       

      Zudem brauchen die Staatsanwaltschaften, Amts, Land und Oberlandesgerichte ausreichend Mittel um ihren Aufgaben im vollen Umfang nachkommen zu können.

      Heutzutage haben wir einfach eine zu lange Dauer zwischen Tat und möglicher Folge, sollte es überhaupt zum Verfahren kommen weil die Staatsanwaltschaft keinen Grund zur Einstellung finden konnte.

       

      Es ist sehr viel sinnvoller sich bei solchen Fragen an ehrenhafte Praktiker zu halten, z.B. Andreas Müller aus Bernau bei Berlin.

      • @Pleb:

        Oh, nicht nur die Ausbildung würde sich einer geänderten Gesetzeslage anpassen müssen. Auch die aktuelle Praxis von Polizeibehörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften etc. würde ja von einer solchen Gesetzesreform erfasst: Auch hier müsste man sich intensiver mit Rassismus, Homophobie, Behindertenfeindlichkeit, Antisemitismus etc. auseinandersetzen als bisher. Die Zeit dafür wird man sich zwangsläufig nehmen müssen – und wer zig Millionen für offenbar schrottreife Wasserwerfer übrig hat, der hat sicherlich auch genug Geld für wirklich sinnvolle Verbesserungen in der Aus- und Fortbildung übrig ... (kleine Polemik, Sie gestatten) …

         

        Selbstverständlich gibt es noch andere gute Argumente für eine solche Reforminitiative. Manche werden ja auch schon im Interview angesprochen; andere findet man in der einschlägigen Literatur zum Thema „hate crime“.

         

        Ich wiederhole mich: Mir scheint das ein sinnvolles Anliegen von Herrn Maas zu sein.

         

        Das bei den Strafverfolgungsbehörden sicherlich auch noch vieles andere reform- und verbesserungsbedürftig ist, kann ich mir gut vorstellen – das spricht aber m. E. überhaupt nicht gegen den Versuch einer Reform und Verbesserung in diesem Bereich.

        • @Der Sizilianer:

          P.S.: Selbstverständlich kann man auch sinnvoll gegen eine Implementierung des "Hate crime"-Konzepts in das bundesdeutsche Strafrecht argumentieren. Aber das hier von manchen Mitkommentatorinnen und -kommentatoren gezeichnete Bild von "Hate crime" als moralisch minderwertig, als "Büchse der Pandora" für ein Quasi-Ende von Freiheit, Rechtsstaatlichkeit usw. halte ich für arg überzogen und überdramatisiert.

  • Sehr gut wenn die taz schon selbst Gegenargumente in Form einer Zustandsbeschreibung liefert, wie wir sie hier nie haben wollen.

     

    https://taz.de/Zwei-Klassen-Justiz-im-Westjordanland/!137174/

  • Völlig unlogische Argumentation der SPD. Wenn ein lokaler Gewalttäter sich irgendjemand herauspickt, um seinen Frust abzulassen, trift das doch auch eine Gruppe - die der Bewohner des Ortes. Jeder einzelne fühlt sich damit unsicherer, weil er weiß, dass ein übler Gewalttäter herumläuft.

     

    Deshalb bleibt Gewalt gleich Gewalt, und dieses ominöse Motivraten, um Gewaltopfer 1. und 2. Klasse zu schaffen, ist moralisch widerlich und wenig rechtsstaatlich.

  • Rassismus ist, wenn das Opfer (m/w) kein Opfer gewesen wäre, wenn es zur ethnischen Gruppe des Täters (m/w) gehörte. So wie es sexistisch ist, wenn das Opfer kein Opfer gewesen wäre, hätte es das gleiche Geschlecht wie der Täter. Dieses selbst für Kinder verständliche Grundprinzip findet sich auch in Maas' Vorschlag nicht wieder. Das ist unheimlich, da gerade ein Justizminister maßgeblich zum Vertrauen in ein Rechtssystem beitragen sollte.

    • @Holkan:

      Weil der Justizminister nicht Ihre - eher unzureichenden - Definitionen von Rassismus und Sexismus teilt, wird das allgemeine Vertrauen in das bundesdeutsche Rechtssystem gestört???

       

      Seltsame Argumentation.

  • Zitat der Bundesrechtsanwaltskammer: Es drohe das Abgleiten in ein „Gesinnungsstrafrecht, ohne Bezug zur Tat“.

    Wer Gewalttäter härter bestrafen will, sollte diese Gewalttätigkeit härter bestrafen, statt irgendeine politisch unerwünschte Gesinnung, die dahinter vermutet wird.

    Das erinnert mich nämlich an Motivationsstrafrecht wie "staatsfeindlche" Hetze. Letztlich gibt darin rein subjektive Kaffeesatzleserei den Ausschlag, was für eine Art Hass jemand dabei gefühlt haben mag, einen unerheblichen Hass oder einen besonders unerwünschten Hass.

     

    In einem Staat, der Einwanderung zu einem Grundrecht erklärt, ist fremdenfeindlich gleich staatsfeindlich. Strafrecht mit politischer Lenkungsfunktion macht für oder gegen eine bestimmte politische Gesinnung Propaganda. Politisches Strafrecht nennt man das.

    Die Bundesrechtsanwaltkammer hat einfach recht, wenn sie sowas kritisiert. Tauschen wir doch einfach mal die Begriffe aus: statt fremdenfeindlich setzen wir andere Gesinnungen ein: "kommunistisch" motiviert, "kommunistenfeindlich", "islamistisch" motiviert, "islamfeindlich", "christlich, "unchristlich", "deutschfeindlich", "anarchistisch", "freiheitsfeindlich", "staatsfeindlich".

    Verstanden was das heisst?^^

  • Hass als Tatbestandsmerkmal ist kriminell. Irgendwo hoert der Spass auf. Denken koennen Kriminelle jeder Farbe was sie willen. Wenn der Staat so anfaengt, istr das Ende der Freiheit schnell errei cht.

  • "Mir ist nicht bekannt, dass die Antifa gezielt Nazis verprügelt. Jedenfalls zielt das Gesetz nicht auf solche Fälle der Gegenwehr. "

     

    gegenwehr, insinuiert gerechtfertigte gegenwehr, notwehr. körperliche gewalt gegen gesinnung - und wer nazi ist bestimmt "antifa" ja oft genug selbst.

     

    mit diesem satz katapultiert lischka sich ins abseits.

  • Die Gewalt gegen Deutsche, die Morde an Jonny K in Berlin und an Daniel S in Kirchweyhe blendet Herr Lischka aus. Auch die Gewalt von Ausländern gegen deutsche Normalos sollte gesetzlich geächtet werden. Sonst bleibt das Anti-Rassismusgesetz ein augenwischerisches Stückwerk.

    • @Ulixis:

      Es ist ein Rassengesetz welches sich gegen solche Rassen richtet die von der Politik als potenzielle "Rassisten" in Frage kommen. Also Europäer.

      Justiz nach Abstammung.

      • @HeinzKiesel:

        Es gibt keine "Menschenrassen". Das glauben nur uninformierte Menschen - und Rassistinnen / Rassisten.

        • @Der Sizilianer:

          Eine "Rasse" ist eine Einteilung von Menschen. In dem Moment wo nur europäischstämmige menschen unter bestimmten Bedinungen

          "Rassisten" genannt werden nehmen die sogenannten "Anti-Rassisten" eine einteilung vor. Sie teilen die Menschen aufgrund von äusseren Merkmalen in potenzielle "Rassisten" und nicht potenzielle "Rassisten" ein.

          • @HeinzKiesel:

            Nur sehe ich nicht, dass "die" Anti-Rassisten ausschließlich Menschen aus Europa unter bestimmten Bedingungen als "Rassisten" bezeichnen würden. Vielleicht erliegen Sie diesbezüglich ja einem Vorurteil?

    • @Ulixis:

      Ah ja, weil der "antideutsche Rassismus" ja auch in der Tat ein furchtbar großes, weit verbreitetes und ideologisch gefestigtes System ist.

       

      Gewalt sollte generell geächtet werden. Ist sie auch, im Sinne des Strafrechts.

       

      Also was erzählen Sie da eigentlich? Beschreibt dieser ihr Vierzeiler tatsächlich in Gänze die geistige Tiefe der Anhänger solcherlei Argumentationen?

      • @Kawabunga:

        Da es für Politik, Medien und Jusitz kein "Rassismus" ist wenn man gezielt gegen Deutsche Gewalt ausübt gibt es natürlich auch

        offiziell keinen "Rassismus" gegen Deutsche.

      • @Kawabunga:

        Ich befürchte, ja ...