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SPD will Mieterhöhung begrenzen

■ Eine SPD-geführte Bundesregierung will Eigentümer von Wohnungen an die Kette legen. 30prozentige Kappungsgrenze soll rückgängig gemacht, dann neues Mietrecht geschaffen werden

Berlin (taz) – Eine SPD-geführte Bundesregierung will nach der Wahl im Herbst die Mieter und Mieterinnen insgesamt entlasten. So ist vorgesehen, die ab dem 1. September 1998 gültige Kappungsgrenze für Mietsteigerungen in preisgünstigen Wohnungen rückgängig zu machen, nach der Vermieter in einem Zeitraum von drei Jahren bis zu 30 Prozent mehr Miete nehmen können. Die SPD will diese Marge wieder auf 20 Prozent zurückführen.

Diese Regelung soll als Provisorium gelten. Denn zugleich streben die Wohnungsexperten der SPD eine Novellierung des Mietenrechts an. Ein neues Mietrechtsänderungsgesetz soll für alle Mietwohnungen in der Bundesrepublik geschaffen werden, das Eigentümern einheitliche Mieterhöhungen und Kappungsgrenzen (maximale Mietsteigerungen in einem Zeitraum von drei Jahren) vorschreibt. Hintergrund des SPD- Vorstoßes ist, daß die Bonner Koalition das befristete Mietengesetz aus dem Jahre 1993 zum 1. September dieses Jahres auslaufen läßt. Danach können Hauseigentümer für ihre Wohnungen in „Ballungsräumen“, die vor 1981 gebaut und mehr als 8 Mark pro Quadratmeter kosten, nun 30 Prozent mehr Miete innerhalb von drei Jahren verlangen. Zur Begründung nannte das Bundesbauministerium, eine Verlängerung der 20prozentigen Kappungsgrenze sei nicht erforderlich, da die Lage auf dem Wohnungsmarkt sich entspannt habe. Betroffen von der Mieterhöhung sind rund 6 Millionen Haushalte.

Joachim Großmann, wohnungsbaupolitischer Sprecher der Bonner SPD-Fraktion, sagte gestern zur taz, „bei einer Regierungsverantwortung durch die Sozialdemokraten wird relativ schnell die Verlängerung der bestehenden 20-Prozent-Kappungsgrenze wieder eingeführt“. Insbesondere in den Ballungsgebieten sei dies gerechtfertigt, da die Mietsteigerungen der vergangenen Jahre „überproportional zur Erhöhung der Lebenshaltungskosten in den privaten Haushalten beigetragen“ habe. Eine weitere Belastung der Bürger sei nicht hinnehmbar.

Nach Ansicht Großmanns soll die Kappungsgrenze von 20 Prozent auf maximal zwei Jahre festgeschrieben werden. Danach soll ein neues einheitliches Mietrecht greifen, das „für alle Mietwohngungen“ gelte, betonte Großmann. Im Unterschied zu den Bündnisgrünen, die eine Kappung nur für preiswerte Altbauten forderten, werde SPD „keine Unterschiede“ bei den Wohnbauten machen. Das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das nach Meinung Großmanns 1999 eingeführt werden könnte, „weil es fast fertig in den Schubladen liegt“, sieht Kappungsgrenzen „zwischen 15 und 25 Prozent“ vor. Die SPD werde mit diesem Konzept in den Wahlkampf ziehen, sagte der Fraktionssprecher. Rolf Lautenschläger

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