SPD und Union im Koalitionsausschuss: Erleichterungen für Mieter geplant
Monatelang stritt die Große Koalition unter anderem über die Grundrente oder Mieten und Bauen. Nun will sie ganz offensichtlich Handlungsfähigkeit demonstrieren.
Wichtig für das Klima in der Koalition – zwei Wochen vor den für CDU und SPD extrem schwierigen Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg: Im Streit über die Grundrente und beim Umgang mit der im Koalitionsvertrag verankerten Revisionsklausel zur Mitte der Legislaturperiode verständigten sich die Koalitionspartner in ihren viereinhalbstündigen Beratungen auf ein gemeinsames Vorgehen.
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen in den kommenden zwei bis drei Wochen ein Grundsatzpapier zum Thema Grundrente erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe von Union und SPD soll dann nach einem Kompromiss in diesem Streit suchen. Während die SPD auf eine Grundrente ohne Prüfung der Bedürftigkeit pocht, bestehen CDU und CSU darauf.
Bis spätestens Mitte Oktober will die Bundesregierung gemeinsam eine Bestandsaufnahme des Regierungshandelns und der Einhaltung des Koalitionsvertrags vornehmen. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Revisionsklausel wird davon dann auch abhängen, ob die Koalition zur Mitte der Legislaturperiode gemeinsam weiterarbeiten wird oder nicht. Die SPD will die Halbzeitbilanz bei ihrem Parteitag im Dezember bewerten.
Weitere Arbeitsgespräche
Zur Vorbereitung der Entscheidungen des Klimakabinetts am 20. September wird der Koalitionsausschuss zu zwei weiteren Arbeitsgesprächen zusammenkommen, und zwar am 2. und 13. September.
Die Regelungen für Mieter und Immobilienkäufer im Einzelnen:
– Die Mietpreisbremse soll um fünf Jahre bis zum Jahr 2025 verlängert werden. Demnach darf die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als 10 Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen.
– Bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse soll zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend zurückgefordert werden können – und zwar für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Vertragsschluss. Die SPD hatte einen längeren Zeitraum anvisiert.
– Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. „Das dämpft natürlich das Niveau bei den Mieten“, sagte Seehofer. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts wird bis Jahresende vorgelegt.
– Beim Kauf von Wohneigentum soll derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, höchstens 50 Prozent der Gebühren zahlen müssen – und nur dann, wenn der Auftraggeber seinen Anteil bezahlt hat. Die SPD hatte die Kosten dem Auftraggeber komplett aufbürden wollen.
– Bis zum Ende des Jahres will die Regierung einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorlegen.
Erneuerung des Baugesetzes
Weiter haben Union und SPD vereinbart, dass auch die Bahn nach Möglichkeit Grundstücke verbilligt für Mietwohnungsbau zur Verfügung stellt. Aus dem Bundeshaushalt sollen zudem wenn möglich 100 Millionen Euro zur Reaktivierung von Brachflächen für den Wohnungsbau fließen.
Geplant ist auch eine Novellierung des Baugesetzes, so dass unter Umständen dichter und höher gebaut werden kann. Mit Blick auf den Klimaschutz soll stärker die Umstellung von Heizungen auf Anlagen mit weniger Emissionen gefördert werden. Die Wohnungsbauprämie soll überprüft und attraktiver ausgestaltet werden.
Beim Klimakabinett am 20. September sollen Wege aufgezeigt werden, wie Union und SPD die CO2-Emissionen konkret senken wollen. Die CSU lehnt eine Steuer ab, weil sie Nachteile für Autopendler befürchtet. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich stattdessen bereits wiederholt für einen Zertifikatehandel und einen früheren Kohleausstieg ausgesprochen.
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