■ Abtreibung: SPD und § 218
Bonn (dpa) – Bei der Neufassung der in Karlsruhe teilweise verworfenen Regelungen bei Abtreibungen wird die SPD an einem „Letztverantwortungsrecht der Frau in einem Schwangerschaftskonflikt ohne Wenn und Aber“ festhalten. Die Sprecherin der SPD Wettig-Danielmeier erklärte gestern, ein eigenständiges Gesetz über die Beratung von ungewollt schwangeren Frauen, wie es die CDU/CSU plant, werde es mit ihrer Partei nicht geben.
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