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SPD droht Zerreißprobe

■ Parteitag forderte Korrekturen beim Großen Lauschangriff. Hält sich Fraktion dran?

Bonn (AFP/taz) –In der Auseinandersetzung um den Großen Lauschangriff droht der SPD-Bundestagsfraktion eine Zerreißprobe. Gegner des Vorhabens in der Fraktion kündigten am Wochenende an, falls die Koalition nicht zu weiteren Zugeständnissen bereit sei, werde etwa die Hälfte der SPD-Abgeordneten das Vorhaben ablehnen. Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) warnte die Sozialdemokraten indessen davor, den Kompromiß durch „überzogene Nachforderungen zu gefährden“. Vertreter von Koalition und SPD wollen am heutigen Montag in Bonn erneut über das Abhören von mutmaßlichen Gangsterwohnungen verhandeln. Nach bisheriger Planung soll das Vorhaben am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden.

Die SPD-Kritiker des Lauschangriffs berufen sich auf den Parteitagsbeschluß von Hannover. Eine Mehrheit der Delegierten hatte Nachbesserungen der zwischen Koalition und SPD vereinbarten Regelungen durchgesetzt. Der SPD-Parteitag hatte verlangt, Geistliche, Ärzte und Anwälte dürften nicht abghört werden. Die Union ist aber nur dazu bereit, die Beichte und das seelsorgerisches Gespräch vom Lauschangriff auszunehmen, nicht aber Ärzte und Anwälte.

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Peter Struck sagte der Süddeutschen Zeitung, der Parteitagsbeschluß sei für die Abgeordneten nicht bindend: „Die Fraktion hat schon Spielraum.“ Einer der Wortführer des linken Parteiflügels, Detlev von Larcher, bestätigte dies zwar als „formal“ richtig. Doch werde wegen des Parteitagsbeschlusses die Zahl der Gegner des Lauschangriffs in der Fraktion wachsen, wenn der Gesetzentwurf unverändert bleibe. Er erwarte, daß dann etwa „die halbe Fraktion“ dagegen stimmen werde.

Der Vizefraktionschef von CDU/CSU, Rupert Scholz, lehnte die Forderung ab, Gespräche mit Ärzten und Anwälten prinzipiell von Abhörmaßnahmen auszunehmen. Ein „Beweiserhebungsverbot“ dürfe es nicht geben, sagte er. Es könne aber über ein „Beweisverwertungsgebot“ gesprochen werden, zumal dieses schon jetzt durch das Zeugnisverweigerungsrecht für bestimmte Gruppen gesichert sei.

Für den Wanzenangriff auf mutmaßliche Gangsterwohnungen muß Artikel 13 Grundgesetz geändert werden, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung geregelt ist. Verfassungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Selbst wenn nur die Hälfte der 252 SPD- Abgeordneten für die Gesetzesänderung stimmen sollte, käme jedoch die Zweidrittelmehrheit im Bundestag zusammen.

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