SPD-Integrationsoffensive: Hier geblieben!
SPD in Bremen und Hamburg will Aufenthaltsrecht für gut integrierte ausländische Kinder stärken. "Faktische Inländer" ohne Bezug zur Heimat ihrer Eltern sollen bleiben dürfen.

Es sei an der Zeit, "die ausländerrechtliche Sippenhaft zu beenden", sagt Andreas Dressel. Und deshalb will der innenpolitische Sprecher der Hamburger SPD die Aufenthaltsrechte "gut integrierter ausländischer Kinder und Jugendlicher" stärken. Unabhängig vom rechtlichen Status ihrer Eltern sollen sie die Chance "auf einen dauerhaften Aufenthalt" bekommen. Als Vorbild für diese Regelung, welche die SPD in der Bürgerschaft beantragen wird, dient das Bremer Modell.
Im rot-grün regierten Stadtstaat an der Weser gelten seit drei Wochen eine "soziale und wirtschaftliche Integration" und eine "starke Verwurzelung" als Abschiebehindernisse. "Wir wollen Kindern, die keinen Bezug mehr zum Herkunftsland ihrer Eltern haben, die Chance für ein Leben in Deutschland geben", erläuterte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) gestern im Hamburger Rathaus. Es gehe hier wie dort "um ein paar Hundert Menschen".
Seit dem 20. September regelt ein Erlass Mäurers in Bremen die Kriterien für Integration: "Deutschkenntnisse, Familiensituation, Schulbesuch, Schulabschluss, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse, Straffreiheit". Das bedeutet laut Mäurer die Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige, die vier Jahre regelmäßig zur Schule gegangen sind und hier sozialisiert wurden.
Zwar sei jeder Einzelfall zu prüfen, im Grundsatz aber sollten Kinder nicht länger für etwaiges Fehlverhalten ihrer Eltern haftbar gemacht werden - etwa eine illegale Einreise: "Kinder und Jugendliche abzuschieben, die zu faktischen Inländern geworden sind, ist eine unzumutbare Härte", stellt der Bremer Senator klar. Das soll nach dem Willen der SPD bald auch in Hamburg so gesehen werden. Dadurch würde "Integrationswilligkeit belohnt werden", glaubt der migrationspolitische Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, Metin Hakverdi.
Anlass ist der Fall Kate Amayo: Nach massivem medialen Druck hatte die Härtefallkommission der Bürgerschaft am vorigen Donnerstag der 20-jährigen Ghanaerin ein vorläufiges Aufenthaltsrecht zuerkannt. Die junge Hamburgerin hatte im Mai ihr Abitur mit der Note 1,8 bestanden und einen Studienplatz erhalten- sollte aber abgeschoben werden, weil sie als Kind ohne Visum zu ihrer in Hamburg lebenden Mutter und ihren beiden hier geborenen Halbschwestern nachgereist war. Das ist formal ein Hinderungsgrund für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Die Härtefallkommission ließ dann Gnade walten: Amayo darf bleiben.
Das soll künftig "zum Regelfall werden", fordert der Hamburger Dressel. "Wir brauchen eine klare rechtliche Regelung statt Gnadenakte in letzter Minute." Mäurer will das Thema auf der nächsten Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern im November in Hamburg ansprechen und "mal hören, was die anderen Länder sagen".
Bis dahin könnte Hamburg einen guten Schritt weiter sein. Voraussichtlich Ende Oktober wird der SPD-Antrag erstmals in der Bürgerschaft debattiert, bis zum Jahresende könnte "ein Konsens erreicht sein", sagt Dressel.
Die schwarz-grüne Mehrheit allerdings bevorzugt eine Regelung im Bund. "Wir sind mit der CDU darüber im Gespräch, auch über eine Initiative im Bundesrat", sagt Antje Möller, Vizevorsitzende der Hamburger Grünen-Fraktion. Die Lücke im Bundesrecht sei seit Langem bekannt, und werde in Hamburg meist in Einzelfallentscheidungen durch Eingabenausschuss und Härtefallkommission geschlossen. Sonderwege einzelner Länder führten aber zu einem Flickenteppich, sagt Möller: "Wir dürfen den Bund nicht aus seiner Verantwortung lassen."
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