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Runder Tisch über Telekom-Gebühren

■ Darf die Telekom Gebühren beim Wechsel zur Konkurrenz verlangen? Regulierungsbehörde will alle Konkurrenten hören

Bonn (AFP/AP) – Zu den umstrittenen Gebührenforderungen der Deutschen Telekom beim Wechsel von Kunden zu anderen Anbietern soll es einen Runden Tisch mit allen Telefonfirmen bei der zuständigen Regulierungsbehörde geben. Behördenchef Klaus-Dieter Scheurle gab als Ziel an, mit einer „pragmatischen Lösung“ die Kunden aus der Auseinandersetzung herauszuhalten.

Der Finanzchef der Telekom, Joachim Kröske, verteidigte derweil die geplanten Ablösesummen, die abtrünnige Telekom- Kunden beim Wechsel zur Konkurrenz zahlen sollen. Ein Telekom-Sprecher wies zugleich einen Bericht der Zeitschrift Focus über Ablöseforderungen von 364 Mark als „absoluten Unsinn“ zurück.

Die Telekom verlange wegen des erhöhten Software-Aufwands vielmehr 53 Mark von Kunden, die mit ihrer bisherigen Nummer komplett zu einem neuen Anbieter wechseln wollen. Das ist bisher nur in Köln und Düsseldorf möglich. Alle anderen, die die Ortsgespräche weiter über die Telekom abwickeln müssen, aber ihre Ferngespräche automatisch über einen anderen Anbieter laufen lassen wollen, sollen einmalig 94,99 Mark zahlen. Die Regulierungsbehörde prüft derzeit, ob die von der Telekom angegebenen Summen den wirklich bei einem Wechsel entstehenden Kosten entsprechen.

Telekom-Sprecher Ulrich Lissek fügte am Samstag hinzu, daß ein Wechsel ohne Mitnahme der eigenen Nummer die Kunden nichts koste. Auch wer für jedes Ferngespräch einzeln einen anderen Anbieter anwähle, brauche nichts zusätzlich zahlen. (Für die Einwahlnummern siehe taz vom Samstag.)

Der Vorsitzende des Verbands der Postbenutzer, Wilhelm Hübner, erklärte dagegen, die Telefonnummer gehöre dem Kunden und nicht der Telekom. Dies sei „eindeutig in der Telekommunikationskundenschutzverordnung“ geregelt. Eine Gebühr für die Mitnahme der Nummer dürfe es also nicht geben.

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