Rumänien und die ungarische Minderheit: Harte Strafen für „Antirumänismus“

Ein Sieg für die Ultranationalisten. Diese bezichtigen des „Antirumänismus’“ auch jene, die Rumänien eine Mitschuld an der Vernichtung der Juden geben.

Zwei Männerköpfe mit Helmen, einer davon trägt auf seinem Helm auch noch einen ausgestopften Bärenkopf

Trachtenvereine präsentieren historische Militäruniformen beim Tag der offenen Tür des Militärmuseums in Bukarest im Mai 2018 Foto: dpa

BERLIN taz | In Bukarest haben Parlamentsabgeordnete einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, wonach sogenannte „antirumänische Umtriebe“ hart bestraft werden sollen. Den Entwurf haben Vertreter fast alle Fraktionen unterzeichnet außer Abgeordnete der nationalen Minderheiten.

Der seit Monaten schwelende Streit zwischen regierenden Sozialdemokraten (PSD) und der Opposition aus Liberaler Partei (PNL), Union Rettet Rumänien (USR) und der Volksbewegungspartei (PMP), scheint sich jetzt in Harmonie aufzulösen, wenn es gilt, „antirumänischen Handlungen“ entgegenzuwirken.

Der Entwurf ist eine spiegelverkehrte Kopie eines Gesetzes, das Antisemitismus unter Strafe stellt. In der Begründung wird Antirumänismus als „aggressive Bewegung“ beschrieben und als „Ausdruck des Kampfes“ gegen die „rumänische Identität“ und gegen die „legitime nationale Souveränität der rumänischen Nation“. Antirumänismus wird als eine gegen Rumäniens Volk gerichtete Form von Fremdenfeindlichkeit definiert, die auf „negative Diskriminierung“ hinausläuft.

Schwammige Definition

Ausgehend von dieser schwammigen Definition enthält der Entwurf, der dem Senat vorgelegt wurde, konkrete Strafvorgaben. Personen, die „antirumänische Ideologien“ verbreiten, sollen drei Jahre ins Gefängnis. Personen die „antirumänische Materialien“ veröffentlichen, sogar fünf Jahre.

Auch Herstellung, Verbreitung und Besitz von „antirumänischen Symbolen“ sowie deren öffentliche Zurschaustellung soll mit Haft von drei Monaten bis zu drei Jahren geahndet werden. Mit drei bis zehn Jahren Gefängnis sollen jene bestraft werden, die „antirumänische Organisationen“ gründen, sich ihnen anschließen oder sie „unterstützen“.

Ungarische Minderheit im Visier

Forderungen nach gesetzlicher Ahndung des Antirumänismus sind nicht neu. Bereits in den ersten Jahren nach der Wende 1989 formulierten Ultranationalisten Vorschläge zur Bekämpfung des Antirumänismus. In ihrem Visier war der Interessenverband der ungarischen Minderheit. Ihm wurde unterstellt, Siebenbürgen von Rumänien abtrennen und Ungarn anschließen zu wollen.

Rumänischen Ultranationalisten, die im Laufe der Nachwendejahre in sämtlichen Parteien Unterschlupf fanden, bezichtigen des Antirumänismus’ auch jene, die Rumänien für die Vernichtung der Juden verantwortlich machen. 1940 bis 1944 gehörte Rumänien zu Hitlers Verbündeten und internierte rumänische und ukrainische Juden in KZ-ähnlichen Einrichtungen. Mehr als 400.000 Menschen starben.

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