: Ruf und Widerruf
■ Rigides Hochschulgesetz entworfen
Am liebsten würde er ja die Professur auf Lebenszeit ganz abschaffen, bekennt Wissenschaftssenator Leonhard Hajen (SPD) freimütig. Aber da macht ihm das Beamtenrecht noch einen Strich durch die Rechnung. Einen ersten Meilenstein auf dem Weg zu US-amerikanischen Univerhältnissen hat Hajen gestern jedoch schon passiert. Denn mit dem neuen Hamburger Hochschulgesetz, das der Senat verabschiedete, wird in Hamburg erstmals die Möglichkeit geschaffen, Professuren nur auf Zeit oder teilzeitig zu vergeben. Stimmt die Bürgerschaft dem Gesetzentwurf zu, so erhalten Hamburgs Hochschulen somit die Gelegenheit, ProfessorInnen nur noch für sechs Jahre zu berufen oder sie als Teilzeit-Angestellte zu beschäftigen.
Auch für Hamburgs StudentInnen hat Hajen einen Leckerbissen parat: Überziehen Studierende künftig die Regelstudienzeit, die je nach Studiengang acht oder zehn Semester beträgt, so werden sie gezwungen, an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Weigert sich eine Studentin, innerhalb von zwei Semestern die Zwangsberatung zu besuchen, so wird sie zwangsweise exmatrikuliert. „Wer nicht einmal bereit ist, sich beraten zu lassen“, so Hajens Logik, „der dokumentiert doch offenkundig, daß er kein Interesse an der Hochschule hat.“ Die Neuregelung solle StudentInnen „helfen, in angemessener Zeit einen erfolgreichen Abschluß zu erreichen.“ Und zugleich, das verschweigt der Senator, soll sie die Hochschulen auch von den Altlasten der LangzeitstudentInnen befreien. Denn Hamburgs StudentInnen bleiben durchschnittlich 12,3 Semester lang an der Uni.
Der Handelskammer geht das Gesetz noch nicht weit genug. Sie würde es begrüßen, wenn Hajen sich auch für Studiengebühren und Aufnahmeprüfungen stark machte.
Karin Flothmann
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