Rügen des Presserates: Sexistischer „Focus“-Titel war okay
Der Deutsche Presserat hat Beschwerden über den Focus-Titel zur Kölner Silvesternacht abgewiesen. Die Bild bekam vier Rügen, weil sie den Opferschutz verletzte.
Insgesamt hatte es 31 Beschwerden zur Berichterstattung verschiedener Medien über die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht gegeben. Der Presserat wies alle als unbegründet zurück. Allerdings rügte er elf Veröffentlichungen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex. Allein fünf Rügen ergingen wegen offensichtlicher Schleichwerbung.
Wegen Schleichwerbung erhielten die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung und ihre Online-Ausgabe ein Rüge. Unter der Überschrift „Schönschreiben mit Federhaltern“ war über die Produkte eines Herstellers von Füllfederhaltern ohne ersichtliche Alleinstellungsmerkmale ausführlich und „ganz überwiegend positiv“ berichtet worden. Weitere Rügen wegen Schleichwerbung erhielten Focus Online, das Portal netmoms.de und die TV-Zeitschrift Hören und Sehen.
Insgesamt vier Rügen gingen an die Bild und ihr Online-Portal sowie Bild am Sonntag. Bild.de hatte unter der Überschrift „Die Geschichten der Opfer“ Porträtfotos der Getöteten beim Terroranschlag im November in Paris veröffentlicht, angereichert mit persönlichen Daten aus dem Lebenslauf. Der Ausschuss sah hier einen Verstoß gegen den Opferschutz, da kein öffentliches Interesse an dieser identifizierenden Darstellung bestehe.
Bild und Bild.de hatten außerdem über die Mordfälle Elias und Mohamed berichtete und dabei Fotos der getöteten Jungen veröffentlicht, die im Rahmen der Suche nach den Kindern zu sehen waren. Der Presserat sah kein überwiegendes öffentliches Interesse an der erneuten Veröffentlichung der Fotos nach Abschluss der Fahndung und sprach eine Rüge wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Opfer aus.
Keine konkreten Folgen
Auch Bild am Sonntag erteilte der Beschwerdeausschuss eine Rüge wegen eines Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte. Die Zeitung hatte unter der Überschrift „Schwangere erschlagen, in Donau geworfen“ über eine ermordete Frau berichtet und dabei Fotos vom Facebook-Profil des Opfers verwendet. Fotos und Namen aus Profilen des sozialen Netzwerks dürften nur veröffentlicht werden, wenn die Angehörigen zustimmen, erklärte der Presserat.
Der Pressekodex des Deutschen Presserats enthält Regeln für die tägliche Arbeit von Journalisten. Bei Verstößen kann das Gremium einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge aussprechen. Konkrete Folgen haben die Sanktionen nicht.
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