■ Urteil: Rückzahlen ist Pflicht
Kassel (AP) – Arbeitsämter dürfen auf die Rückzahlung zu Unrecht gewährter Geldleistungen nur dann verzichten, wenn sie eine besondere Härte für den Arbeitslosen bedeutet. Das entschied das Bundessozialgericht gestern. Die Arbeitsämter müßten sich an den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit ausrichten und dürften deshalb nur in Sonderfällen auf Rückforderungen verzichten, so die Richter.
(Az: 7 RAr 78/93)
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