Rücktritte in der Demokratie: Eine Frage des Rückhalts
Der Rücktritt gehört zur Demokratie wie die Wahl. Dabei folgt er keinen Gesetzmäßigkeiten. Und wer zurücktritt, ist damit noch nicht unbedingt weg.
Das ist die grundsätzliche Frage, die die aktuellen Fälle des CDU-Vorsitzenden Armin Laschet und seines ÖVP-Pendants Sebastian Kurz bei all ihrer Unterschiedlichkeit aufwerfen. Eine einfache Antwort darauf ist nicht möglich. Denn es gibt zwar viele Gründe für einen Rücktritt, aber keine allgemein anerkannten verbindlichen Standards, wann er auch vollzogen werden muss.
Der Null-Rücktritt
Wenn die Staatsanwaltschaft wie im Fall Kurz Ermittlungen gegen einen Politiker aufnimmt, bedeutet das zwar stets, dass der Betroffene politisch angeschlagen ist. Aber zu einem Rücktritt führt das nicht unbedingt. So trat Otto Graf Lambsdorff wegen seiner Verstrickung in die Flick-Affäre nicht bereits als Bundeswirtschaftsminister zurück, als der Bundestag im Dezember 1983 seine Immunität aufhob, sondern erst, als im Juni 1984 die Anklage gegen ihn zugelassen wurde.
Im Februar 1987 wurde Lambsdorff wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt. Für seine Partei offenkundig nur ein Kavaliersdelikt: Ein Jahr später machte die FDP ihn zu ihrem neuen Vorsitzenden, 1993 wurde er Ehrenvorsitzender. Immerhin: Minister wurde er nicht mehr.
Der spätere Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann blieb Generalsekretär der CSU, obwohl er 1960 wegen „fahrlässigen Falscheides“ in der Münchner Spielbankaffäre zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt wurde. Sein Bundestagsmandat behielt „Old Schwurhand“ ebenfalls.
Ein Jahr später wurde er in einem zweiten Prozess zwar freigesprochen, allerdings nur, weil ihm ein medizinisches Gutachten bescheinigte, zum Zeitpunkt der Falschaussage habe eine Überfunktion seiner Schilddrüse zu „Unterzuckerung des Blutes und verminderter geistiger Leistungsfähigkeit“ geführt. Mit diesem „Jagdschein“ setzte Friedrich Zimmermann seine politische Karriere unverdrossen fort. Sie führte ihn bis ins Bundeskabinett.
Der Pseudo-Rücktritt
Ob ein Politiker zurücktreten muss, hängt nicht allein von dem ab, was ihm vorgeworfen wird. Das ist nur ein Faktor, und nicht unbedingt der maßgebliche. Letztlich entscheidend ist, ob der Betroffene über eine ausreichende Rückendeckung in den eigenen Reihen verfügt – wozu auch ein eventueller Koalitionspartner zählt. Reicht sie nicht, hat der Politiker verloren, sein Abgang ist besiegelt – und zwar unabhängig davon, wie gravierend die Angriffe sind.
Das erklärt, warum der unter Korruptionsverdacht stehende Kurz zwar als österreichischer Bundeskanzler zurückgetreten ist, nicht aber als ÖVP-Vorsitzender. Als Kanzler musste er abtreten, weil er den Rückhalt der mitregierenden Grünen verloren hatte, für den ÖVP-Vorsitz reicht der seiner eigenen Partei. Und die stützt ihn zumindest derzeit noch.
Mit dem Sturz von Franz Josef Strauß als Bundesverteidigungsminister 1962 gab es ein vergleichbares Szenario auch schon einmal in Deutschland. Damals musste der kleine Koalitionspartner jedoch etwas brachialer deutlich machen, was die Stunde geschlagen hatte. Der Anlass: Strauß war der Initiator der Spiegel-Affäre, auf seine Intervention hin wurden wochenlang die Redaktionsräume des Hamburger Nachrichtenmagazins von der Polizei besetzt und musste Chefredakteur Rudolf Augstein wegen angeblichen Landesverrats 103 Tage in Untersuchungshaft.
Über seine zentrale Rolle bei diesem ungeheuerlichen Angriff auf die Pressefreiheit belog der CSU-Politiker schließlich auch noch den Bundestag. Das führte zu einer Regierungskrise, denn die FDP forderte den Rücktritt von Strauß, was dieser jedoch nicht einsah. So traten dann am 19. November 1962 alle vier FDP-Minister aus Protest zurück. Strauß musste kapitulieren. Am 30. November 1962 erklärte er seinen Rücktritt als Verteidigungsminister. CSU-Vorsitzender blieb der bullige Bajuware, vier Jahre später wurde er sogar wieder Minister, diesmal für Finanzen.
Die politische Karriere von Franz Josef Strauß war durchzogen von heftigen Skandalen, doch bis auf die Spiegel-Affäre blieben sie für ihn allesamt folgenlos. Denn stets konnte sich das Vorbild Markus Söders („FJS ist der größte Sohn der CSU“) darauf verlassen, dass die CSU bedingungslos hinter ihm stand – und die bayerischen Wähler ebenso.
Mit seiner einmaligen Nachkriegsmischung aus brutaler Hemdsärmeligkeit und monarchistischem Repräsentationswahn gewann Strauß drei Landtagswahlen hintereinander haushoch und regierte von 1978 bis zu seinem Tod 1988 in Bayern mit einer satten absoluten Mehrheit. Nur sein Traum, Bundeskanzler zu werden, erfüllte sich nicht. Seine Kanzlerkandidatur 1980 blieb vergeblich.
Der definitive Rücktritt
Skandale hin, Affären her: Das schlimmste Vergehen eines Politikers ist aus der Sicht seiner eigenen Partei politische Erfolglosigkeit. Deswegen ist das politische Schicksal von Sebastian Kurz noch nicht besiegelt, das von Armin Laschet ist es aber definitiv. Souverän wäre gewesen, hätte der glücklose Unionskanzlerkandidat unverzüglich seinen Rückzug verkündet.
Als Beispiel hätte er sich Hannelore Kraft nehmen können, seine Vorgängerin als nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin. Noch am Abend ihrer Niederlage bei der Landtagswahl erklärte sie 2017 ihren Rücktritt als Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD.
Bei Andrea Nahles dauerte es 2019 gerade mal eine Woche zwischen dem Desaster für die SPD bei der Europawahl und ihrem Rücktritt vom Partei- und Bundestagsfraktionsvorsitz. Die innerparteiliche Diskussion habe ihr „gezeigt, dass der zur Ausübung meiner Ämter notwendige Rückhalt nicht mehr da ist“, teilte sie mit.
Aber Loslassen fällt schwer. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sah nach seiner Pleite bei der Bundestagswahl im September 2017 erst mal keinen Grund zum Abtritt, obwohl er seiner Partei das schlechteste Ergebnis der Nachkriegsgeschichte beschert hatte. Erst im Februar 2018 räumte Schulz doch noch den SPD-Vorsitz.
Der verzögerte Rücktritt
Im Gegensatz zur SPD hat die Union noch nicht allzu viele Bundestagswahlen verloren. Einen Rücktritt ihrer jeweiligen Vorsitzenden hatte das noch seltener zur Folge. So blieb Kurt Georg Kiesinger, der als Erster 1969 die Union in die Opposition führte, noch zwei Jahre CDU-Vorsitzender und verzichtete dann einfach auf eine erneute Kandidatur.
Auch Helmut Kohl trat nach seiner Wahlschlappe 1998 ganz regulär ab, indem er sich auf dem anschließenden ordentlichen CDU-Parteitag schlicht nicht zur Wiederwahl stellte. Franz Josef Strauß und Edmund Stoiber blieben sogar noch Jahre CSU-Vorsitzende – und Ministerpräsidenten in Bayern.
Nur ein einziges Mal kam es bislang anders und ein CDU-Vorsitzender zog nach einer verlorenen Wahl auch die persönlichen Konsequenzen. Für Rainer Barzel geriet die Bundestagswahl 1972 zum Debakel, der SPD gelang es zum ersten Mal, die Union zu überflügeln. Mit einer Verzögerung von einem halben Jahr erklärte er im Mai 1973 seinen Rücktritt, insgesamt war er gerade mal knapp zwei Jahre im Amt.
Ins Chaos stürzte Barzel die Partei damit nicht, sein Nachfolger stand schon parat. Auf einem vorgezogenen Parteitag einen Monat später übernahm Helmut Kohl den Posten. Sein Bundestagsmandat behielt Barzel. Er wurde, nachdem Kohl Kanzler geworden war, 1983 zum Bundestagspräsidenten gewählt. Schon 1984 musste Barzel auch von diesem Amt zurücktreten, diesmal wegen seiner Verwicklungen in die Flick-Affäre.
Auch ohne formalen Rücktritt wird die Amtszeit von Armin Laschet als CDU-Vorsitzender kürzer sein als einst die von Barzel. Die Suche nach einer politischen Anschlussverwendung dürfte aber längst begonnen haben.
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