: Rückgabe vor Entschädigung bleibt
Bonn (afp) — Die Bundesregierung hat gestern das zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz für Alteigentümer in den neuen Bundesländern verabschiedet. Danach wird die Frist für die Einsprüche eines Alteigentümers gegen das Investitionsvorhaben eines Käufers auf zwei Wochen verkürzt. So sollen Investitionen erleichtert werden, die derzeit durch immer neue Einwände von Alteigentümern verzögert werden. Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung können nach dem neuen Gesetz nur noch bis zum 31. Dezember 1992 eingereicht werden. Die Vorfahrtsregelungen für Investitionen werden bis Ende 1995 verlängert. Danach können Vorhaben von Neuinvestoren höher bewertet werden als die Rückgabeinteressen der Alteigentümer. Kinkel lehnte eine Abkehr vom Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ erneut ab. Dies sei mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar. Die staatliche Zwangsverwaltung von Grundstücken und anderen Vermögenswerten, die lange Wartezeiten für Antragsteller mit sich bringe, wird künftig aufgehoben.
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