Polizeibeauftragter für Berlin: Überforderung vorprogrammiert
Gesetz zur Einrichtung eines unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten passiert das Abgeordnetenhaus. Die Beschwerdestelle kann selbst ermitteln.
Werbeplakat der Polizei Berlin am Bahnhof Südkreuz Foto: taz
BERLIN taz | Die Kuh ist vom Eis – wie oft hatten wir das schon geschrieben! Aber dann haben die Sozialdemokraten doch wieder rumgezickt. Nun ist es amtlich: Am Donnerstag hat das Gesetz für die Einrichtung eines „unabhängige*n Polizei- und Bürger*innenbeauftragte*n“ das Abgeordnetenhaus passiert.
Berlin ist nicht das erste Bundesland, das einen Polizeibeauftragten bekommt. Aber anders als Schleswig Holstein und Rheinland Pfalz etwa kann die Beschwerdestelle selbst ermitteln, Zeugen vernehmen und Einsicht in Ermittlungsakten nehmen. Letzteres kann der Senat allerdings zwar untersagen. Das ändert aber nichts daran: So wie die Einführung der Kennzeichnungspflicht für die Polizei ist die Beschwerdestelle ein großer Schritt. Dank Linken und Grünen wurde endlich eine langjährige Forderung der Bürgerrechtsbewegung erfüllt.
Die spannende Frage ist jetzt: Wer wird die Beschwerdestelle, – mindestens 20 Mitarbeiter sind im Gespräch – leiten? Wer wird die Person sein, die mit ihrem Gesicht dafür steht, dass Bürger bei polizeilichem Fehlverhalten und Willkür nicht immer den Kürzeren ziehen? Oder dass polizeiinterne Beschwerden unabhängig überprüft werden? Denn wie oft wird der Vorwurf des Racial Profiling erhoben, dass Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert werden?
Und die Aufgaben des neuen Beauftragten gehen noch darüber hinaus: Nicht nur für Polizeibelange ist die neue Stelle zuständig. Alle Probleme der Bevölkerung mit der Berliner Verwaltung in ihrer Gesamtheit soll sie lösen helfen. Dazu gehört, Bürger anzuhören, Petitionen entgegenzunehmen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Das klingt nach Überfrachtung.
Schade also, dass die SPD dieses bürgernahe Projekt dermaßen verwässert hat. Es droht zur Abwurfhalde für Beschwerden von Querulanten aller Art zu werden. Der Bürgerbeauftragte muss sich erst noch im Amt beweisen.
Polizeibeauftragter für Berlin: Überforderung vorprogrammiert
Gesetz zur Einrichtung eines unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten passiert das Abgeordnetenhaus. Die Beschwerdestelle kann selbst ermitteln.
Werbeplakat der Polizei Berlin am Bahnhof Südkreuz Foto: taz
BERLIN taz | Die Kuh ist vom Eis – wie oft hatten wir das schon geschrieben! Aber dann haben die Sozialdemokraten doch wieder rumgezickt. Nun ist es amtlich: Am Donnerstag hat das Gesetz für die Einrichtung eines „unabhängige*n Polizei- und Bürger*innenbeauftragte*n“ das Abgeordnetenhaus passiert.
Berlin ist nicht das erste Bundesland, das einen Polizeibeauftragten bekommt. Aber anders als Schleswig Holstein und Rheinland Pfalz etwa kann die Beschwerdestelle selbst ermitteln, Zeugen vernehmen und Einsicht in Ermittlungsakten nehmen. Letzteres kann der Senat allerdings zwar untersagen. Das ändert aber nichts daran: So wie die Einführung der Kennzeichnungspflicht für die Polizei ist die Beschwerdestelle ein großer Schritt. Dank Linken und Grünen wurde endlich eine langjährige Forderung der Bürgerrechtsbewegung erfüllt.
Die spannende Frage ist jetzt: Wer wird die Beschwerdestelle, – mindestens 20 Mitarbeiter sind im Gespräch – leiten? Wer wird die Person sein, die mit ihrem Gesicht dafür steht, dass Bürger bei polizeilichem Fehlverhalten und Willkür nicht immer den Kürzeren ziehen? Oder dass polizeiinterne Beschwerden unabhängig überprüft werden? Denn wie oft wird der Vorwurf des Racial Profiling erhoben, dass Menschen allein wegen ihrer Hautfarbe kontrolliert werden?
Und die Aufgaben des neuen Beauftragten gehen noch darüber hinaus: Nicht nur für Polizeibelange ist die neue Stelle zuständig. Alle Probleme der Bevölkerung mit der Berliner Verwaltung in ihrer Gesamtheit soll sie lösen helfen. Dazu gehört, Bürger anzuhören, Petitionen entgegenzunehmen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Das klingt nach Überfrachtung.
Schade also, dass die SPD dieses bürgernahe Projekt dermaßen verwässert hat. Es droht zur Abwurfhalde für Beschwerden von Querulanten aller Art zu werden. Der Bürgerbeauftragte muss sich erst noch im Amt beweisen.
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Kommentar von
Plutonia Plarre
Redakteurin taz.Berlin
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