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Rosarotes Standesamt

■ Lesben und Schwule dürfen amtlich heiraten

Das wird ne Party! Schwule und Lesben können in Bremen ab August eine beim Standesamt amtlich eingetragene Partnerschaft eingehen. Die Bürgerschaft muss dem Entwurf im Juni noch zustimmen, damit er parallel zum Lebenspartnerschaftsgesetz auf Bundesebene in Kraft treten kann. Die Landesregelung zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften sei ein „Beschluss auf Vorrat“, falls das Bundesgesetz im Bundesrat scheitere, sagte Senatssprecher Klaus Schloesser.

Die „Schwulen und Lesben in der SPD“ (Schuwsos) begrüßten die Initiative des Senats. „Ich bin sehr froh darüber, dass wir es in Bremen nicht zulassen, dass die Beurkundung in verstaubten Hinterzimmern einer Behörde stattfindet“, sagte der Bremer Schwuso-Chef und Bürgerschaftsabgeordnete Michael Engelmann. „Wir verhindern so auch, dass sich BremerInnen im niedersächsischen Umland, zum Beispiel in Worpswede eintragen lassen.“

Im November vergangenen Jahres hatte der Bundestag das Lebenspartnerschaftgesetz gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Homosexuelle Paare werden demnach bei den Unterhaltspflichten, im Miet-, Erb- und Ausländerrecht sowie bei der Sozialversicherung Eheleuten weitgehend gleichgestellt. Engelmann: „Jetzt haben Schwule und Lesben das gleiche Recht auf Glanz, Feierlichkeit und Stolz wie alle anderen auch.“ taz

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