: Rochlins Witwe wegen Tötung angeklagt
Moskau (dpa) – Die Witwe des vor einer Woche erschossenen russischen Oppositionspolitikers Lew Rochlin ist der „vorsätzlichen Tötung“ ihres Mannes angeklagt worden. Das meldeten die russischen Nachrichtenagenturen gestern unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau. Artikel 105, Absatz eins des Strafgesetzbuches sehe eine Freiheitsstrafe von sechs bis fünfzehn Jahren vor. Rochlin (51), ein entschiedener Gegner von Präsident Boris Jelzin, war am Freitag vergangener Woche tot in seiner Datscha bei Moskau aufgefunden worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen