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Ring frei für Preise

Rabattgesetz und Zugabeverordnung gestrichen. Einzelhandel verlangt Spielregeln für Nachlässe

BERLIN dpa/rtr/taz Wat dem einen sin Uhl, is dem andern sin Nachtigall: Während Internethändler und Verbraucherverbände sich über die gestrige Entscheidung der Bundesregierung zum Rabattgesetz freuen, fürchtet der Einzelhandel Einbußen und fordert „Spielregeln“. Mit der Streichung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung dürfen Händler ab nächsten Sommer Kunden mit höheren Rabatten als den bisher erlaubten 3 Prozent und mit Geschenken locken.

Die Verbände des Einzelhandels und des Handwerk forderten gestern in Berlin, im Kartellrecht vorzuschreiben, dass „Art, Ausmaß und Wert“ von Preisnachlässen und Zugaben deutlich erkennbar sein müssen. Damit wäre auch gewährleistet, dass der Kunde weiterhin eine Übersicht über Preis und Wert behält. Aktionen mit wertvollen Geschenken ab einer bestimmten Gesamtumsatzgröße müssten ebenso verboten bleiben wie Verkäufe unter Einstandspreis. Erlaubt sein sollen Angebote wie „vier zum Preis von drei“ oder andere Vorteile, die mit dem gekauften Artikel direkt zusammenhängen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt Kunden, schon jetzt beim Weihnachtseinkauf zu handeln. Sie wies dabei auf bereits mögliche Nachlässe beim Kauf hin, die Käufer sich bei teuren Produkten durch Druck erhandeln können. Auch im Internethandel freuen sich Unternehmen: Die Streichung ermöglicht die Bildung von Einkaufsplattformen, bei der der Zusammenschluss von Kunden spezielle Konditionen im Online-Handel ermöglicht.

Die Abschaffung des Rabattgesetzes bedarf noch der Zustimmung des Bundestages. Auch muss sie den Bundesrat passieren. Da es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz handele, könne die Länderkammer die Streichung aber nicht blockieren, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

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