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Richter stoppen Laster

■ Innensenator muß Norderländerstraße beruhigen

Niederlage für den Innensenator vor dem Bremer Verwaltungsgericht. Auf Antrag eines Anwohners stellten die Richter jetzt fest, daß die bisherige Weigerung der Innenbehörde, die Norderländerstraße in Grolland zu beruhigen nicht rechtens gewesen ist. Die Norderländerstraße hat sich zu einer Straße für den Durchgangsverkehr von Bremen nach Stuhr und weiter zur Autobahnauffahrt Brinkum entwickelt. Der Anwohner hatte von der Innenbehörde verlangt, den ursprünglichen Zustand als Straße durch ein Wohngebiet wiederherzustellen. Dies war von der Innenbehörde abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht hält es zwar für rechtmäßig, daß die PKWs durch Grolland rollen, weil auch die anderen Verbindungsstraßen nach Stuhr überlastet sind, doch wird die Innenbehörde verpflichtet, für Lastwagen ein Fahrverbot auszusprechen. Außerdem muß die Behörde noch einmal das Begehren des Anliegers prüfen, die Norderländerstraße zur Tempo-30-Zone umzuwidmen. hbk

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