piwik no script img

Richter bremsen Rasterfahnder

GÖTTINGEN taz ■ Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Freitag die Übermittlung der Daten eines marokkanischen Studenten durch die Universität Gießen an das hessische Landeskriminalamt (LKA) für unrechtmäßig erklärt und gestoppt. Im September 2002 hatte das LKA im Rahmen der Rasterfahndung die hessischen Unis aufgefordert, Daten muslimischer Studenten naturwissenschaftlicher Fächer herauszugeben. Als die Uni Gießen dies tat, klagte der Student und erhielt gestern Recht. Den Richtern zufolge hätte die Uni die Rechtmäßigkeit der Aufforderung selbst prüfen müssen. Zudem sei das erst im August 2002 geänderte Landesgesetz nicht genau genug. Die Einschätzung der Verwaltungsrichter über datenschutzrechtliche Aspekte der Rasterfahndung könnte sich auch auf andere hessische Unis auswirken: Das LKA hatte bestätigt, die Daten an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Nach Ansicht der Gießener Richter fehlt dafür jedoch die gesetzliche Grundlage. YAS

Nur noch 440 – dann sind wir 50.000

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 440 Freiwillge, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen