■ Reps dürfen nicht mit Adenauer werben: Werbeinseln bleiben sauber
Berlin/Köln (taz/dpa) – Erstmals haben Privatsender im Streit um rechtsradikale Werbespots gewonnen und müssen diese nicht zeigen. Das Kölner Landgericht wies gestern den Antrag der „Republikaner“ ab, nach dem RTL verpflichtet werden sollte, Rep-Reklame auszustrahlen. Gleichzeitig verbot das Gericht der Partei per einstweilige Verfügung, weiterhin zu werben, „Konrad Adenauer und Kurt Schumacher würden heute Republikaner wählen“. Dies, so die Zivilkammer auf Antrag eines Adenauer-Enkels, verletze das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ der toten Politiker. Aus diesem Grund erging auch das Urteil für RTL.
Sat.1 will die Spots nach dem Kölner Urteil ebenfalls nicht senden, obwohl der Sender am Freitag vom Mainzer Landgericht dazu verdonnert worden war – ebenso wie Pro7. Der Münchner Sender will sich zunächst dem Urteil beugen, bis über einen Widerspruch entschieden ist. Anders als bei den Öffentlich- Rechtlichen, wo die Parteien Spots nahezu kostenfrei bekommen, haben diese bei den Privaten nur ein Anrecht auf normal bezahlte Reklame. Die Sender fürchten, daß ihr Image und ihre Attraktivität für Werbekunden durch die Rechts-Spots leiden.
Auch die DVU verlor gestern ein Verfahren um Werbespots: Sie wollte das Rostocker Privatradio „Ostseewelle“ zum Senden verpflichten, hatte jedoch gegen die falsche Gesellschaft geklagt. Nun will sie es noch einmal versuchen. Ein DVU-Verfahren gegen „Antenne MV“ wurde auf Mittwoch vertagt – ebenfalls wegen eines Formfehlers. lm
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