Reproduktive Rechte: Mutterschutz soll auch nach Fehlgeburt greifen
In Deutschland haben Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das soll sich ändern.
taz/dpa | Auch bei Fehlgeburten sollen Frauen künftig Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben. Zwischen den ehemaligen Ampel-Parteien und der Union gibt es nach Medienberichten eine Einigung auf eine entsprechende Gesetzesänderung, die noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden könnte.
Frauen dürfen laut Mutterschutzgesetz nach einer Entbindung in der Regel acht Wochen lang nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten – als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche – gilt diese Schutzfrist bisher nicht. Geplant ist nun eine gestaffelte Regelung, die deutlich früher ansetzt.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte für eine Ausweitung des Mutterschutzes auf Frauen geworben, die ab der 15. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, die Union ist für eine Regelung ab der 13. Woche.
„Ich begrüße es sehr, dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet“, sagte Paus dem „Tagesspiegel“. Eine Fehlgeburt könne eine traumatische Erfahrung sein. Ein gestaffelter Mutterschutz biete betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte der taz: „Es ist sehr gut, dass es uns gelungen ist, einen Konsens zum gestaffelten Mutterschutz zwischen den demokratischen Fraktionen zu erzielen.“ Sie werde „alles dafür tun, dass ein Beschluss des Bundestages noch in dieser Wahlperiode möglich wird.“
Dass der gestaffelte Mutterschutz komme, zeige, „dass wir die Anliegen der betroffenen Frauen sehr ernst nehmen und Politik im Detail sehr konkret wird. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, dass uns Bürgerinnen und Bürger auf Regelungslücken hinweisen. Genau das ist beim gestaffelten Mutterschutz der Fall.“ Unter anderem hatte es Petitionen und offene Briefe zum Thema gegeben.
Nach Angaben der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden und frauenpolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, wollen SPD, Grüne und FDP dem Vorschlag von CDU und CSU für eine Regelung ab der 13. Schwangerschaftswoche zustimmen.
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