Repression gegen Islamisten: Abweisen, ausbürgern, abschieben

Gleich reihenweise fordern Unionspolitiker, stärker gegen hiesige Islamisten vorzugehen. Die SPD hält dagegen.

Bekommen Gegenwind: radikale Muslime, hier beim Koran-Verteilen. Bild: dpa

BERLIN taz | Schon seit Wochen berät die Arbeitsgruppe der Innenexperten: Was tun mit den hiesigen Islamisten, die es nach Syrien und den Irak zieht? Wie können Personalausweise entzogen, Abschiebungen schneller durchgeführt werden?

Die Gruppe wurde auf der Innenministerkonferenz im Juni ins Leben gerufen. Angesichts des Vormarschs der Terrorgruppe „Islamischer Staat“, den auch deutsche Salafisten unterstützen, bekommt die Runde nun Fürsprache von ganz oben. Man müsse „nachdenken, ob eine Änderung von Rechtslagen geboten ist“, ließ am Montag Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verlauten.

Die Sicherheitsbehörden sorgen vor allem die Rückkehrer: Von den 400 ausgereisten Islamisten sollen rund 100 wieder in Deutschland sein. 25 von ihnen gelten als kampferprobt – und meist noch radikalisierter.

Gleich reihenweise fordern Unionspolitiker nun ein härteres Vorgehen. Ausländische Extremisten müssten ausgewiesen oder an der Wiedereinreise gehindert werden, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Innenexperte Wolfgang Bosbach. NRWs CDU-Chef Armin Laschet und Unions-Vize Thomas Strobl forderten, bei klarer Beweislage auch deutschen Islamisten die Pässe zu entziehen: Wer mit Terroristen kämpfe, verwirke sein Aufenthaltsrecht.

Seit Monaten bereitet de Maizière bereits eine Gesetzesnovelle vor, die Abschiebungen erleichtern soll, wenn Betroffene etwa „zu Hass aufrufen“ oder „terroristische Taten billigen“. Die Lage bei Islamisten mit deutscher Staatsbürgerschaft sei dagegen „schwierig“, sagte de Maizière dem MDR. Rechtsreformen seien jetzt „in Ruhe abzuwägen“.

Auch Ludger Harmeier, Sprecher im Innenministerium Nordrhein-Westfalen, wo die Arbeitsgruppe der Innenexperten derzeit geleitet wird, sprach von "hohen verfassungsrechtlichen Hürden". "Es wird mit Sicherheit keinen Schnellschuss geben."

Tatsächlich gibt es wenig Spielraum. Laut Artikel 16 des Grundgesetzes darf die Staatsangehörigkeit, auch bei schweren Straftaten, nicht entzogen werden. Dies geht nur, wenn etwa bei der Einbürgerung falsche Angaben gemacht wurden. Auch Einreisen dürfen Deutschen nicht verwehrt werden. Zudem fehlen den Sicherheitsbehörden vielfach Beweise, wie die Rückkehrer an Kämpfen beteiligt waren.

SPD-Bundesvize Ralf Stegner wies die „sich überschlagenden Forderungen“ der Union zurück. Um die Unterstützung von Terrorismus zu verfolgen, reiche die Gesetzeslage. Die Unions-Vorschläge, so Stegner, seien „Stammtischattacken“.

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