■ Rente: Kindersegen bestraft
Kassel (AFP) – Kindersegen bringt keine Rente: Frauen ab 60, die wegen langer Kindererziehung nicht die Voraussetzungen für ein vorgezogenes Altersruhegeld erfüllen, sind zwar benachteiligt. Gegen die Verfassung verstößt das aber nicht, so das Bundessozialgericht. (AZ: 13 RJ 29/91).
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