: Renitenter Reichsbürger
Gericht lehnt Fantasieausweis ab: Brandenburger muss auf Rente verzichten
Ein Brandenburger Reichsbürger mit Fantasieausweis muss vorerst auf seine Rente verzichten. Es sei nicht zu beanstanden, wenn die Identität eines Zahlungsempfängers „anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft“ werde, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem am Dienstag in Potsdam veröffentlichten Urteil. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche und müssten nicht voraussetzungslos ausgezahlt werden.
Der 65-Jährige aus dem Landkreis Dahme-Spreewald habe es selbst in der Hand, durch Vorlage eines gültigen Personaldokuments kurzfristig für eine Wiederaufnahme der Rentenzahlungen zu sorgen, betonte das Gericht. Der Mann wollte durchsetzen, dass seine Rente ohne gültige Personaldokumente und in bar ausgezahlt wird. Das Gericht stellte klar, dass sein von einer Fantasieregierung eines „Freistaats Preußen“ ausgestellter „Staatsangehörigkeitsausweis“ hierzu nicht berechtigt. (epd)
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen