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■ RechtskräftigRemer-Urteil

Karlsruhe (dpa) – Die Verurteilung des rechtsradikalen Generalmajors a.D. Remer wegen Volksverhetzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Aufstachelung zum Rassenhaß ist rechtskräftig. In einer gestern veröffentlichten Entscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom Oktober 1992, das Remer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt hatte.

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