■ Rechtskräftig: Remer-Urteil
Karlsruhe (dpa) – Die Verurteilung des rechtsradikalen Generalmajors a.D. Remer wegen Volksverhetzung in fünf Fällen in Tateinheit mit Aufstachelung zum Rassenhaß ist rechtskräftig. In einer gestern veröffentlichten Entscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom Oktober 1992, das Remer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt hatte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen