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■ ARBEITSGERICHTSURTEILRektor Finks Kündigung für unwirksam erklärt

Berlin (taz) — Die Stasi-Unterlagen der Gauck-Behörde sind kein beweiskräftiges Material, mit dem eine Kündigung gerechtfertigt werden kann. Mit diesem Urteil erklärte gestern das Berliner Arbeitsgericht die Kündigung des früheren Rektors der Ostberliner Humboldt-Universität, Heinrich Fink, für unwirksam. Außerdem entschied das Gericht, daß Fink als Hochschullehrer weiterbeschäftigt werden muß, bis das Urteil rechtskräftig ist. Fink war im November letzten Jahres fristlos gekündigt worden, nachdem Unterlagen in der Gauck-Behörde aufgetaucht waren, die den Schluß zuließen, daß er seit 1969 als Informeller Mitarbeiter der Stasi registriert war. SEITE 21

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