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Reizthema

Nachdem im letzten Jahr das Berliner Oberverwaltungsgericht der als „fundamentalistisch“ geltenden Islamischen Föderation den Status einer Religionsgemeinschaft zuerkannte – sie erwarb damit das Recht, nachmittags im Schulgebäude Islamunterricht anzubieten –, flammte die Debatte um den Religionsunterricht für Muslime erneut auf. Denn außer in Berlin, wo der Religionsunterricht Sache der Glaubensgemeinschaft ist, ist Religion in allen anderen Bundesländern ein „ordentliches Lehrfach“. In deutschen Klassenzimmern gibt es zwar katholischen und evangelischen Religionsuntericht; auch Kinder von orthodoxen und adventistischen Eltern lernen in der Schule die Grundsätze ihres Glaubens, aber für muslimische Kinder fühlt sich die deutsche Schule nicht verantwortlich. Man verweist bei diesem Reizthema gerne auf den „muttersprachlichen Unterricht“, der auch teilweise eine religiöse Unterweisung beinhalte. Aber kann ein muttersprachlicher Unterricht, der bislang als sprachliche Rückkehrhilfe für die „ersten Gastarbeiter“ eingeführt wurde, einer religiösen Unterweisung gerecht werden?

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