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Rehabilitierungsgesetz entworfen

■ Entschädigungen und Ehrenerklärungen für politisch Verfolgte / Auch neues Renten- und Familienrecht

Berlin (dpa) - Die DDR-Regierung hat den Entwurf eines Rehabilitierungsgesetzes gebilligt, der neben der Wiederherstellung der Ehre der Betroffenen auch Entschädigungen vorsieht. Wie Regierungssprecher Matthias Gehler mitteilte, sei ein solches Gesetz „konkreter juristischer Audruck des Bekenntnisses zur freiheitlich -demokratischen Ordnung“. Es sollten sowohl politisch Verfolgte als auch diejenigen rehabilitiert werden, die durch verfassungswidrige Behörden- oder rechtswidrige Betriebsentscheidungen geschädigt worden seien.

Über die Anträge würden Bezirksgerichte und Rehabilitationssenate entscheiden, sagte Gehler. Er rügte, daß den Betroffenen in manchen Fällen weder Anklage noch Urteil zugestellt worden sei. Es sei auch vorgesehen, daß Bürger rehabilitiert werden sollen, die nach dem 8. Mai 1945 von Alliierten Besatzungsmächten inhaftiert oder interniert worden waren. Die Einzelheiten sollten in einem Finanzierungsgesetz festgelegt werden. Die Regierung beschloß auch eine Angleichung des Rentenrechtes entsprechend dem Staatsvertrag, sagte Gehler. Danach erhalten rund 2,3 Millionen der rund 2,9 Millionen DDR -Rentner monatlich zwischen 20 und 300 DM mehr. Das Gesetz zur Änderung des Familienrechtes sehe eine Rechtsangleichung an das bundesdeutsche Familienrecht vor. Es solle die Stellung der Eltern hervorheben und dem Kind bei einer Scheidung seiner Eltern ein entscheidendes Wort bei der Frage einräumen, zu welchem Elternteil es wolle. Geregelt werde auch der Unterhalt von geschiedenen Ehegatten. Alle Gesetze müssen noch von der Volkskammer behandelt werden.

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