Regierungsstreit um Asylverschärfungen: Kompromiss beim Familiennachzug
In Härtefällen sollen auch minderjährige Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz ihre Familie nachholen können. Darauf hat sich die Koalition geeinigt.
Es gebe aber die Möglichkeit, in Härtefällen auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem („subsidiärem“) Schutz einen Nachzug der Eltern zu erlauben. Über das Vorliegen eines Härtefalls – „bei dringenden humanitären Gründen“ – entscheide das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenressort.
„Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden – ohne die Beschlüsse der Koalition zu ändern“, erklärte Maas. „Für schutzbedürftige minderjährige Flüchtlinge ermöglichen wir humanitäre Entscheidungen. Besondere Härten können wir nach einer Prüfung des Einzelfalles vermeiden.“ Der Weg für die Bundestagsberatungen über das Asylpaket sei nun frei. Auch de Maizière erklärte: „Einer zügigen Beratung im Parlament steht jetzt endlich nichts mehr im Wege.“
Das Bundeskabinett hatte vor gut einer Woche das sogenannte Asylpaket II beschlossen, das unter anderem eine Beschränkung des Familiennachzugs für Menschen vorsieht, die in Deutschland nur subsidiären Schutz genießen. Streit brach anschließend darüber aus, ob auch Kindern und Jugendlichen aus dieser Gruppe verboten werden soll, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen. Die SPD hatte hier nach dem Kabinettsbeschluss überraschend Bedenken angemeldet.
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