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Regierung vor einer Straftat?

betr.: „Regierung in der Grauzone?“ (Rot-Grün gegen Irakkrieg), taz vom 16. 9. 02

Zu der Nutzung deutschen Bodens für US-Kriegsvorbereitungen hat sich der von euch zitierte Verfassungsrechtler Dieter Deiseroth viel eindeutiger geäußert, als dies im Artikel von Roland Hofwiler zum Ausdruck kommt. Deiseroths Frage ist nicht, ob eine deutsche Genehmigung dafür notwendig ist und ob sie erteilt werden muss, sondern umgekehrt, ob sie erteilt werden darf, weil er die Bundesregierung bei einer Genehmigung „Am Abgrund des Verfassungsbruchs“ sieht.

Ein ganz anderes Thema ist die praktische Kontrollierbarkeit einer Nicht-Genehmigung (dienen Transporte z. B. erlaubten Nato-Zwecken oder für den Irakkrieg) und deren politische Durchsetzbarkeit. Dies ändert aber nichts daran, dass nach Deiseroth eine Einbeziehung Deutschlands in die Vorbereitung und Führung eines Angriffskriegs eine Straftat gemäß § 80 StGB darstellt (Strafmaß: lebenslänglich, mindestens zehn Jahre).

HORST SCHIERMEYER, Zittau