Regeln für zivile Drohnen: Ordnung im Luftraum
Sie können vermessen, Schädlinge auf Äckern ausmachen – aber auch Flugzeuge stören. Ab dem 1. Oktober gilt deshalb die Drohnenverordnung.
Die unbemannten Fluggeräte dürften schon bald in Kombination mit hochauflösenden Kameras zahlreiche Branchen revolutionieren. In der Landwirtschaft finden sie gezielt Schädlinge und Äcker, die Wasser brauchen. Auf dem Bau erledigen sie Vermessungsarbeiten wesentlich genauer und schneller als bislang die Spezialisten am Boden. Andere Drohnen können sogar kleinste Risse in Gebäuden entdecken.
„Das geht auch da, wo es für den Menschen gefährlich wird“, schwärmt Kay Wackwitz, Gründer des Marktforschungsunternehmens Drone Industry Insights, „zum Beispiel bei Offshore-Konstruktionen.“ In Mali und Ruanda bringen Drohnen bereits Medizin in unzugängliche Dörfer. Weitere Anwendungsmöglichkeiten finden die Flieger im Katastrophenschutz oder in der Sicherheitsbranche.
Noch fliegen die meisten Drohnen nur zum Hobby. Die Europäischen Kommission schätzt, dass in Europa bereits im kommenden Jahr 45.200 professionelle Drohnen eingesetzt werden. Zum Vergleich: Zusammen mit den Hobbydrohnen kauften die Europäer 2016 zwischen einer und eineinhalb Millionen Drohnen.
Flugzeugpiloten melden Störungen
Das bringt Probleme am Himmel mit sich. Für die Überwachungssysteme der deutschen Flugsicherung sind die Drohnen unsichtbar. Flugzeugpiloten meldeten dieses Jahr bereits 60 Behinderungen durch Drohnen in der Nähe von Flughäfen, Tendenz stark steigend. „Die Drohnen können im schlimmsten Fall die Triebwerke von Verkehrsflugzeugen schädigen oder durch Cockpitscheiben von Helikoptern schlagen“, warnt Ralf Heidger von der DFS. Die Flugsicherung entwickele daher zusammen mit der Telekom ein System, dass helfen könne, wenigstens die neuen Drohnen für die Luftsicherung sichtbar zu machen.
Gegen die Hobbyflieger hat er gar nichts: „Diese Vorfälle geschehen durch Menschen ohne böse Absicht. Sie sind sich der Gefahren nicht bewusst.“ Bei professionellen Anwendern seien die Gefahren nicht so groß: „Die fliegen Geräte für mehrere 10.000 Euro. Da hat man kein Interesse, die Kontrolle über die Drohne zu verlieren.“
Um Unfallverursacher feststellen zu können und um die Sicherheit im Luftraum zu erhöhen, hat das Bundesverkehrsministerium im April eine Drohnenverordnung erlassen. Ab einem Viertel Kilogramm Gewicht müssen die Fluggeräte mit einer Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein. Wer eine Drohne über zwei Kilogramm fliegt, braucht ab 1. Oktober sogar einen Drohnenführerschein. Modelle ab fünf Kilogramm dürfen nur noch mit Sondererlaubnis abheben.
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