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Reformgeschichte

1948: Die Kultusministerkonferenz (KMK) wird geschaffen, um für bundesweit einheitliche Schulstandards zu sorgen

1964: Das neunte Schuljahr wird bundesweit zur Pflicht. Das dreigliedrige Schulsystem aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium entsteht

1969: Der Bund erhält die Kompetenz für die Rahmengesetzgebung von Hochschulen

1970: Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung wird eingerichtet. Ziel: ein langfristiger Reformplan („Bildungsgesamtplan“)

1972: Einrichtung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund

1973: Der Bildungsgesamtplan scheitert. Die unionsgeführten Länder wenden sich gegen Orientierungsstufe und Gesamtschule

1976: Das Hochschulrahmengesetz wird verabschiedet

1991: Die KMK legt die Ziele der Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik im vereinten Deutschland fest

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